Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die großen Philosophen der Geschichte haben sich stets darum bemüht, die Gesellschaft, in der sie leben, zu analysieren und zu interpretieren. Schon immer war es ein menschliches Verlangen die Zusammenhänge sozialer Netzwerke und Gesellschaften zu verstehen, Hintergründe aufzudecken und gesellschaftliche Phänomene zu erklären. Ein zentraler Punkt dieser Diskurse war die Frage nach der Gerechtigkeit. Vor allem im Feld der Politikwissenschaft und der Systemlehre steht die Frage nach gerechten Systemen, Regelungen und Verhaltensweisen im Vordergrund. Bereits die alten Griechen, allem voran Platon und Aristoteles, entwarfen Theorien von Staatssystemen, welche den Bürgern zu einem guten Leben verhelfen sollten und dabei gerecht sind. Bis in die heutige Postmoderne besteht eine Debatte um diese Thematik. Durch die Veröffentlichung zweier Werke Anfang der 1970er Jahre geriet die Auseinandersetzung wieder in den Fokus der Öffentlichkeit: John Rawls und Robert Nozick entwarfen jeweils gegensätzliche Theorien eines gerechten Staates, provozierten die Gelehrtenwelt durch extreme Thesen und brillierten, trotz der vielen Kritikpunkte, mit neuem Gedankengut, welches sie mit bereits bestehenden Theorien verknüpften. Entgegen John Rawls, der sich für einen relativ umfassenden Staat mit Umverteilungsaufgaben aussprach und damit weitestgehend im Trend der Zeit lag, entwickelte Nozick eine interessante Verteidigung des Libertarismus (heute auch häufig neo-Liberalismus) der Neuzeit. Sein Werk Anarchie, Staat und Utopia , welches 1974 erschien und eine Reaktion auf John Rawls Theorie der Gerechtigkeit war, ist eine deutliche Absage an einen auf Verteilungsgerechtigkeit basierenden Staat (vgl. Arnswald 2007). Aufbauend auf Lockes Naturzustand zeichnet Nozick einen Minimalstaat, der die Rechte des Bürgers zwar schützt, aber sämtliche Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen, z.B. durch Steuern, unterlässt. Nozick selbst schreibt über seine Schlussfolgerungen: Unsere Hauptergebnisse bezüglich des Staates lauten, dass ein Minimalstaat, der sich auf einige eng umgrenzte Funktionen, wie den Schutz gegen Gewalt, Diebstahl, Betrug oder die Durchsetzung von Verträgen beschränkt, gerechtfertigt ist. (Nozick 1976: 11)
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