Das Corpus Iuris Civilis, die Sammlung des gesamten zum damaligen Zeitpunkt bekannten römischen Rechts, wurde im Jahr 535 fertig gestellt und gilt als das eigentliche Lebenswerk des römischen Kaisers Justinian (482 - 565).Dieses aus drei Teilen bestehende Werk - einem Einführungslehrbuch (Institutionen), der Kompilation aus Schriften und Texten von 40 verschiedenen Juristen (griech.= Pandekten; lat.= Digesten) und schließlich den Kaisergesetzen Hadrians bis Justinian (Codex) - geriet durch den Untergang des römischen Reiches in Vergessenheit.Mit der Wiederentdeckung der als verschollen geltenden Pandekten in Pavia und Bologna Mitte des 11. Jahrhunderts setzte eine "Renaissance" und damit eine rasche Verbreitung des römischen Rechts ein.Diese Wiederbelebung des römischen Rechts bildet den Gegenstand der auf zwei Bände angelegten Gesamtdarstellung des römischen Rechts im Mittelalter. Der von dem Tübinger Emeritus Hermann Lange verfasste erste Band ist der inhaltlichen Erfassung desStoffes in der Zeit der sog. "Glossatoren" (ca. 1050 - 1250) gewidmet.Mit dem Band II folgt die Zeit der "Kommentatoren" (ca. 1250 - 1500) und damit die Sachdurchdringung in Form einer vom jeweiligen Text getrennten zusammenhängenden Erläuterung (Kommentierung). Diese neue, auf praktische Ziele ausgerichtete Schule der Kommentatoren verfolgte das Ziel, die Errungenschaften der Sammlung und Zusammenstellung von Rechtstexten durch die Glossatoren auch für die zeitgenössische Rechtspflege nutzbar zu machen.Den Autoren gelingt es, inhaltlich umfangreich, durch Präzision wissenschaftlich bestechend und durch einen auch für den Nicht-Rechtshistoriker verständlichen Stil, Interesse am Thema zu wecken und das Thema in allen Facetten zu beleuchten.Für alle (rechts-)historisch Interessierten. Das Werk kann auf Grund umfassender Quellen- und Literaturangaben zugleich als Nachschlagewerk und zum tieferen Eindringen in Spezialfragen dienen.
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