Dieses Buch soll in erster Linie ein Studienbehelf sein und in ihm soll der Student alles das finden, was er für die Prüfung braucht. EiJIl Grundriß für Studienzwecke soll nicht schon durch seinen Umfang abschrecken, er muß aber doch so breit gehalten sein, daß der Leser wenigstens mit den wichtigsten Problemen vertraut gemacht wird, und nicht nur auf eine knappe Aneinanderreihung von Gedächtnisstoff angewieSeIi bleibt. Diesem Zweck ist der Plan der gesamten Darstel lung nach Inhalt und Umfang untergeordnet und wegen dieser Be schränkung koonten viele Parteien wie etwa das große Gebiet des hellenistisch-orientalischen Einflusses auf das römische Recht nur ge streUt werden. Die durch die Mängel der Mittelschule in der jüngstvergangenen Zeit bedingte erschreckende Unkenntnis -des Lateinischen ~wirkt es. daß der Student den Quellen meist völHg hilflos gegenübersteht, aus diesem Grund sind im Rahmen des Möglichen wenigstens kürzere QuellenstelIen im Wortlaut in den Text oder die Anmerkungen auf genommen und dort jeweils, wenn sohon nicht wortgetreu übersetzt, so doch sinngemäß erklärt, um wenigstens auf diese Weise dem Leser eine gewisse Vorstellung von der Ausdrucksweise der Quellen zu ver mitteln. Bei den Digestenstellen ist jeweils auch der Klassiker und dessen Werk angeführt, dem das Zitat tatsächlich oder angeblich ent stammt, es sei denn, daß es sich um Werke zweifellos nachklassischer Herkunft handelt. Bei eingehenderem Studium ist grundsätzlich zu jedem Zitat auch der Index Interpolationum zu vergleichen, da nur in Fällen, die für den Inhalt der Darstellung vo,n Bedeutung sind, auf die Wahrscheinlichkeit einer Interpo,lation hingewiesen wurde.
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