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Das »Diario della città di Roma« ist das einzige Werk, das wir von Infessura besitzen, auch die einzige Quelle, aus der wir die Kenntnis seiner Persönlichkeit schöpfen. Aber diese Quelle fließt reichlich und ermöglicht uns, ein klarumrissenes, scharfes Bild des Mannes zu gewinnen. Der Hauptzug seines Wesens, der ihn zum Beobachter und Geschichtschreiber seiner Zeit gemacht hat, ist der nüchterne Realismus, der Sinn und das Interesse für das Wirkliche und Gegebene. Infessuras Chronik ist das Spiegelbild eines wildbewegten Kulturlebens und zugleich ein Dokument einer echten, selbstständigen…mehr

Produktbeschreibung
Das »Diario della città di Roma« ist das einzige Werk, das wir von Infessura besitzen, auch die einzige Quelle, aus der wir die Kenntnis seiner Persönlichkeit schöpfen. Aber diese Quelle fließt reichlich und ermöglicht uns, ein klarumrissenes, scharfes Bild des Mannes zu gewinnen. Der Hauptzug seines Wesens, der ihn zum Beobachter und Geschichtschreiber seiner Zeit gemacht hat, ist der nüchterne Realismus, der Sinn und das Interesse für das Wirkliche und Gegebene. Infessuras Chronik ist das Spiegelbild eines wildbewegten Kulturlebens und zugleich ein Dokument einer echten, selbstständigen Persönlichkeit.Der deutsche Text des vorliegenden Neusatzes folgt der Ausgabe Jena, 1913. Die Rechtschreibung blieb entsprechend dieser Ausgabe unverändert. Die marginalen Anmerkungen des Originals wurden in den Text in eckigen Klammern integriert. Der italienisch-lateinische Originaltext ist der Wiederabdruck der Edition von Oreste Tommasini, erschienen Rom 1890.
Autorenporträt
Stefano Infessura entstammte einer angesehenen römischen Bürgerfamilie und wurde ungefähr um das Jahr 1440 geboren. Er widmete sich dem Studium der Rechtswissenschaft und schlug die Laufbahn eines kommunalen Beamten ein. Im Jahre 1478 bekleidet er das Amt des Podestà in dem Städtchen Orte; seit dem Jahre 1481 ist er nachweislich Lektor der Jurisprudenz an der römischen Universität. In einer Urkunde vom Januar 1487 erscheint er zum erstenmal im Besitz des Amtes eines Senatsschreibers.