Die RoHS-Richtlinie tritt ab dem 1. Juli 2006 in Kraft und besagt, dass bestimmte gefährliche Stoffe wie z.B. Blei, Cadmium und Quecksilber nicht mehr in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden dürfen. Die Umsetzung der RoHS-Richtlinie bedeutet für die Elektroindustrie nicht nur teilweise erhebliche technische Produktionsumstellungen sondern auch rechtliche und logistische Konsequenzen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern es zum Stichtag 1. Juli 2006 wirklich alle Unternehmen der Elektroindustrie schaffen, alle notwendigen Vorkehrungen zur Umsetzung der RoHS-Richtlinie zu treffen. Für die Schaffung einer Rechtsicherheit fehlen aktuell noch international anerkannte Analyseverfahren oder verbindliche RoHS-Prüfsiegel.
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