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Der neue Doppelband des Roland-Jahrbuchs bietet diesmal zahlreiche Ahnenlisten, von denen drei (Effenberger, Hungerige, Tenschert) als Spitzen-Ahnen-Listen erscheinen, also nur die letzten bekannten Vorfahren und die vorhergehende Ahnenreihe nennt. Hierzu gibt H.Hungerige eine Einführung. Geografisch spannt sich dabei der Bogen vom Münsterland (Brüning) über das Sauerland und Ostwestfalen (Kleinsorge und Hungerige) zum Eichsfeld (Hungerige), weiter über Schlesien (Effenberger und Tenschert) bis zur Neumark/Westpreußen, Masuren und Danzig (Hungerige). Mit zwei Stammfolgen beleuchten C.Loefke…mehr

Produktbeschreibung
Der neue Doppelband des Roland-Jahrbuchs bietet diesmal zahlreiche Ahnenlisten, von denen drei (Effenberger, Hungerige, Tenschert) als Spitzen-Ahnen-Listen erscheinen, also nur die letzten bekannten Vorfahren und die vorhergehende Ahnenreihe nennt. Hierzu gibt H.Hungerige eine Einführung. Geografisch spannt sich dabei der Bogen vom Münsterland (Brüning) über das Sauerland und Ostwestfalen (Kleinsorge und Hungerige) zum Eichsfeld (Hungerige), weiter über Schlesien (Effenberger und Tenschert) bis zur Neumark/Westpreußen, Masuren und Danzig (Hungerige). Mit zwei Stammfolgen beleuchten C.Loefke (Sandfort) und L.Grafe (Peek & Cloppenburg) die Beziehungen innerhalb der jeweiligen Großfamilie. Biografischen Charakter haben dann die Beiträge von R.Chrzanowski über seinen Großvater, von M.Janz über seine Großmutter und von D.Vollmer über Richard Goldmann und die Goldmann-Forschung. Das Zusammenspiel von Genealogie und Volkskunde zeigt H.Grimm in zwei Beispielen aus Ostwestfalen und Augsburg. H. Hungerige illustriert mit einigen Abbildungen, wie mit der kostenlosen genealogischen Software "AhnenImplex" genealogische Info-Grafiken erzeugt werden können. Anhand von Aufzeichnungen in Kirchenbüchern aus dem polnisch-tschechischen Raum nahe der ehemaligen Grafschaft Glatz veranschaulicht E.Mehlmann historische Naturkatastrophen im 19. Jahrhundert. Schließlich zeigt A.Smieszchala, dass die Anrede "Wohlgeboren" zu einer Anzeige mit Verurteilung führen konnte, wenn sie einem "Hochwohlgeborenen" betraf.
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