Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Schwerpunkte dieser Arbeit sind der Reichsnationalismus und der (Anti-)Feminismus im Kaiserreich. Zu der Frage, welche Rolle der Nationalismus in der (Anti-)Feminismusbewegung gespielt hat, wird die These aufgestellt, dass die bürgerliche Frauenbewegung ihre politische und öffentliche Anerkennung erst nach der Nationalisierung ihrer Ziele und durch den Einsatz für das Vaterland im Ersten Weltkrieg erlangte. Nach der Einleitung wird im zweiten Kapitel die Nationalstaatsbildung und der Reichsnationalismus skizziert. Darüber hinaus werden die Idee der nationalen Identität und Nationszugehörigkeit errötet und die Geschlechterrollen im Kaiserreich aufgezeigt. Im dritten Kapitel wird die bürgerliche Frauenbewegung und ihre Ziele anhand verschiedener politischer Frauenvereine dargestellt. Mit besonderer Aufmerksamkeit auf den Bund Deutscher Frauenvereine wird aufgezeigt, dass die Frauen ab der zweiten Hälfte des 19ten Jahrhunderts um die Verbesserung von Bildungs- und Berufschancen, Schaffung weiblicher Gewerbeschulen, Frauenstudium, sexuelle Freiheit und Ehe- und Frauenstimmrecht kämpften. Im Anschluss des dritte Kapitels werden die zum Teil erzielte Erfolge der Frauenbewegung wiedergegeben. Das vierte Kapitel zeigt auf, dass die politischen Frauenaktivitäten, insbesondere die Forderung nach Frauenstimmrecht, viel Gegenwind erfahren haben. Das fünfte Kapitel skizziert die Aktivitäten der Frauen im Nationalen Frauendienst sowie in der Frauenarbeitszentrale und im Frauenreferat. Welche Folgen die Nationalisierung der Frauenbewegung für die politische und öffentliche Stellung der Frauen hatte, wird im 5.2 Kapitel dargestellt. Für die Darstellung verschiedenen Forschungspositionen bezüglich der Nationalisierung der Frauenbewegung, werden im 5.3 Kapitel die Positionen von Historikerinnen Planert und Frevert gegenüber den Historikern Wehler und Kruse gestellt. Anhand der dargelegten Forschungspositionen wird im sechsten Kapitel die aufgestellte These der Arbeit aufgegriffen und begründet. Für das Ausarbeiten des Themas wird eine zeitliche Eingrenzung von 1890 bis 1918, d. h. die Blütezeit des Feminismus bis zur Einführung des Frauenwahlrechts, vorgenommen.
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