Der deutsche Aufsichtsrat nimmt seine Überwachungsaufgabe entsprechend den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beratend und begleitend wahr. Gegenüber der reinen Kontrollaufgabe, die sich aus dem deutschen Aktienrecht ergibt, bedeutet dies eine Ausweitung des Aufgabenspektrums und der Verantwortung. Folgerichtig hat sich auch die Vergütung, die sich an den Aufgaben und der Verantwortung des Aufsichtsrats orientieren soll, angepasst. Trotz der geänderten Anforderungen scheint eine variable Vergütung des Aufsichtsrats ohne geeignete Bemessungsgrundlage jedoch nicht zweckadäquat.