Roman Schnur war einer der originellsten Erscheinungen im weiten Spektrum der deutschen Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit. Seine weit gespannten Interessen und seine breite Allgemeinbildung hoben ihn über das gängige Maß seiner Kollegenschaft hinaus. Er war ein Denker, der Bezüge sah, die andere nicht bemerkten - oder nicht bemerken wollten: einer der Begründer und Theoretiker der jungen Verwaltungswissenschaft, Brückenbauer zu Polen, Ungarn, zur (damaligen) Tschechoslowakei, aber auch zu Frankreich und Italien, wo er in seinem Südtiroler Chalet einen Großteil seiner Abhandlungen verfasste. Und vor allem war er ein sprachmächtiger, ja eloquenter Essayist mit hohem Anspruch; darin besaß er das Alleinstellungsmerkmal seiner Zunft. Und »Essayismus« gilt dort nicht gerade als Ausweis hoher Wissenschaftlichkeit, was ihn - zu unser aller Leseglück - nicht schreckte. Er war, was man heute einen »Netzwerker« nennt: unermüdlich knüpfte er seine Fäden zur Kollegenschaft, auch zu deren Nachwuchs (soweit diese seinen Ansprüchen genügten). Die größten Wirkungen erzielte er aber mit seinen Kontakten nach Polen, wo er zu einer legendären, vielfach ausgezeichneten Figur wurde. Weder scheute ihn das Kriegsrecht, noch verbarg er, entgegen dem Zeitgeist, seine Wurzeln zu Carl Schmitt. Schnur arbeitete stets »gegen den Strich«, vertrat seine Ansichten beharrlich und zog Anfeindungen auf sich. Dies in einer Unabhängigkeit als Hochschullehrer, wie sie heute selten geworden ist. Roman Schnur - ein Vorbild? Der Herausgeber wagt es, diese Frage uneingeschränkt zu bejahen.
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