Rousseau versucht, eine Gesellschaft zu konzipieren, in der die naturrechtliche Pflicht des Menschen, nur sich selbst zu gehorchen, nicht verletzt wird. Er setzt ein mit Menschen, die sich gegen äußere Gefahren zu gemeinsamem Handeln vereinen, und gelangt konsequent zur Aufhebung der Dualität von Mensch und Bürger, von Gesellschaft und Staat. Seine Lehre 'Vom allgemeinen Staatsrecht' ist paradox, weil sie zum Entwurf einer staatsähnlichen Gesellschaft ohne Staat führt.
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