Regeln über die Förderabgabe finden sich im Bundesberggesetz. In § 32 des Bundesberggesetzes ermächtigt der Bundesgesetzgeber Landesregierungen, durch Rechtsverordnung bestimmte Regelungen in Bezug auf die Förderabgabe zu erlassen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf andere Stellen übertragen. Die meisten Landesregierungen haben von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Einige der Landesregierungen haben die Ermächtigung auf andere Stellen übertragen. Das Buch ¿Royalties ¿ Sammlung der Rechtsgrundlagen der bergrechtlichen Förderabgabe in Deutschland¿ stellt eine Bestandsaufnahme der Rechtsgrundlagen der bergrechtlichen Förderabgabe in Deutschland dar.
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