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Seit 1977 bis heute verurteilt die ruandische Strafjustiz alle Handlungen der Missachtung, die im Rahmen einer Verhandlung vor einem Gericht oder Tribunal gegen das Gericht oder seine Amtsträger begangen werden, dahingehend, dass der Missetäter mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft werden kann.Von da an und bis heute war und ist es in der Tat zweckmäßig, jegliches Verhalten und ungehorsame Praktiken oder Umgangsformen, die den reibungslosen Ablauf der gerichtlichen Arbeitstätigkeiten behindern könnten, zu unterbinden und zu sanktionieren, da es eine absolute Ordnung innerhalb des Gerichts und…mehr

Produktbeschreibung
Seit 1977 bis heute verurteilt die ruandische Strafjustiz alle Handlungen der Missachtung, die im Rahmen einer Verhandlung vor einem Gericht oder Tribunal gegen das Gericht oder seine Amtsträger begangen werden, dahingehend, dass der Missetäter mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft werden kann.Von da an und bis heute war und ist es in der Tat zweckmäßig, jegliches Verhalten und ungehorsame Praktiken oder Umgangsformen, die den reibungslosen Ablauf der gerichtlichen Arbeitstätigkeiten behindern könnten, zu unterbinden und zu sanktionieren, da es eine absolute Ordnung innerhalb des Gerichts und seiner regulären Tätigkeiten geben muss.Es gibt jedoch potenzielle Herausforderungen für die rechtliche Natur der Standards, die bei der Messung der Fairness eines Prozesses verwendet werden, insbesondere bei der Verhandlung von Straftaten der Missachtung des Gerichts. Die Frage, um die es geht, ist der Ansatz, nach dem über die Verurteilung der Handlungen, die den Tatbestand der Missachtungdes Gerichts erfüllen, entschieden wird. Einige bedeutende Bereiche der internationalen und nationalen Menschenrechte des Angeklagten wurden und werden kompromittiert, obwohl sie die wichtigsten Rechtsnormen sind, die bei der Gewährleistung eines fairen Strafprozesses angewendet werden sollten.
Autorenporträt
Titular de Mestrado em Direito (LL.M)-Justiça Criminal Internacional e Direito dos Direitos Humanos da Faculdade de Direito da Universidade do Ruanda.Titular de Licenciatura em Direito com Hons (LL.B)-da Faculdade de Direito, Universidade do Ruanda.Titular de Diploma de Pós-Graduação em Prática Jurídica (DLP)-Do Instituto de Prática Jurídica e Desenvolvimento (ILPD). Especialista em Investigação.