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»Clawback«-Regelungen sollen die Rückforderung bereits ausgezahlter variabler Vergütung von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften im Falle negativer Entwicklungen ermöglichen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob und inwieweit sich »Clawbacks« in das bestehende System der Vorstandsvergütung einfügen. Dabei werden umfassend die historischen, ökonomischen und rechtlichen Grundlagen der Vorstandsvergütung beleuchtet. Eine Analyse der Geschäftsberichte der DAX- und MDAX-Gesellschaften lässt deutlich werden, dass die konkrete Ausgestaltung von »Clawback«-Klauseln trotz ihrer zunehmenden…mehr

Produktbeschreibung
»Clawback«-Regelungen sollen die Rückforderung bereits ausgezahlter variabler Vergütung von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften im Falle negativer Entwicklungen ermöglichen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob und inwieweit sich »Clawbacks« in das bestehende System der Vorstandsvergütung einfügen. Dabei werden umfassend die historischen, ökonomischen und rechtlichen Grundlagen der Vorstandsvergütung beleuchtet. Eine Analyse der Geschäftsberichte der DAX- und MDAX-Gesellschaften lässt deutlich werden, dass die konkrete Ausgestaltung von »Clawback«-Klauseln trotz ihrer zunehmenden Bedeutung für die deutschen Aktiengesellschaften vielfach mit Unsicherheiten behaftet ist. Der Autor geht vertieft auf diese Problematik ein und zeigt auf, dass sich »Clawbacks« bei genauerem Hinsehen sowohl AGB- als auch aktienrechtlich wirksam vereinbaren lassen. Auf Basis der rechtstatsächlichen Untersuchungen wird schließlich ein Gestaltungsvorschlag unterbreitet.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Christian Alexander Ebel studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach dem Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung arbeitete er promotionsbegleitend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei in Hamburg. Betreut wurde seine Dissertation von Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard). Seit 2020 ist er Rechtsreferendar am OLG Hamburg mit Stationen u.a. bei internationalen Wirtschaftskanzleien.