Der Regress ist examenstypisch. Dreiecksbeziehungen sind nicht nur im wirklichen Leben problematisch, sondern auch im Recht. Der Band gibt unsere Erfahrungen mit den verschiedenen Examenskonstellationen wieder. Beispielhaft ist die Begleichung einer Schuld durch einen Dritten und der Regress beim Schuldner. In Betracht kommen häufig GoA, Gesamtschuld und Bereicherungsrecht. Inhalt:LegalzessionenPflicht zur rechtsgeschäftlichen AbtretungGesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGBRückgriff nach Geschäftsführung ohne AuftragRückgriffskondiktionAusgleich unter SicherungsgebernRückgriff im Recht der Personengesellschaft