Die Bilder aus dem irakischen Gefängnis in Abu Graib haben weltweit Entsetzen und Abscheu ausgelöst. Anders liegt der Fall bei der Entführung von Jakob von Metzler im Jahre 2002. Der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Daschner hatte dem Entführer körperliche Gewalt angedroht, falls er das Versteck seines Opfers nicht preisgebe. Darf der moderne Rechtsstaat in bestimmten Ausnahmefällen zum Mittel der Folter greifen? Ist Folter zum Beispiel zulässig, wenn damit ein Terroranschlag verhindert und Tausende von Menschenleben gerettet werden können? In vierzehn Artikeln gehen ausgewiesene Wissenschaftler dieser schwierigen Frage nach.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 10.05.2006Hinweis
PRO UND CONTRA FOLTER. Die Foltervorwürfe gegen die Vereinigten Staaten haben in Amerika und hierzulande die Debatte über das Pro und Contra dieses Zwangsinstituts neu belebt, ja recht eigentlich erst als öffentliche Debatte konstituiert. Ein von Gerhard Beestermöller und Hauke Brunkhorst herausgegebener Band dokumentiert verschiedene Positionen zur Frage der Erlaubtheit von Folter. Brunkhorst selbst vertritt in zugespitzter Form die These von der Selbstabschaffung der Demokratie durch Folter. Impliziert dies für ihn ein "Fiat democratia, pereat mundus"? Gerade nicht, heißt es in der Einleitung des Bandes. Indem Demokratie Autonomie freisetze, könne sie jenen Bürger hervorbringen, der in Verantwortung vor seinem Gewissen das Versteck der Bombe erfoltern werde. Vor diesem Bürger dürfe aber das Gesetz über das geltende Recht hinaus keinerlei Gnade gelten lassen. Entsprechend müsse er bereit sein, die ganze Härte der Strafe zu tragen. ("Rückkehr der Folter". Der Rechtsstaat im Zwielicht? Herausgegeben von Gerhard Beestermöller und Hauke Brunkhorst. Verlag C.H. Beck, München 2006. 196 S., br., 12,90 [Euro]).
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Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
PRO UND CONTRA FOLTER. Die Foltervorwürfe gegen die Vereinigten Staaten haben in Amerika und hierzulande die Debatte über das Pro und Contra dieses Zwangsinstituts neu belebt, ja recht eigentlich erst als öffentliche Debatte konstituiert. Ein von Gerhard Beestermöller und Hauke Brunkhorst herausgegebener Band dokumentiert verschiedene Positionen zur Frage der Erlaubtheit von Folter. Brunkhorst selbst vertritt in zugespitzter Form die These von der Selbstabschaffung der Demokratie durch Folter. Impliziert dies für ihn ein "Fiat democratia, pereat mundus"? Gerade nicht, heißt es in der Einleitung des Bandes. Indem Demokratie Autonomie freisetze, könne sie jenen Bürger hervorbringen, der in Verantwortung vor seinem Gewissen das Versteck der Bombe erfoltern werde. Vor diesem Bürger dürfe aber das Gesetz über das geltende Recht hinaus keinerlei Gnade gelten lassen. Entsprechend müsse er bereit sein, die ganze Härte der Strafe zu tragen. ("Rückkehr der Folter". Der Rechtsstaat im Zwielicht? Herausgegeben von Gerhard Beestermöller und Hauke Brunkhorst. Verlag C.H. Beck, München 2006. 196 S., br., 12,90 [Euro]).
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Perlentaucher-Notiz zur TAZ-Rezension
Einen guten Überblick über die Folter-Debatte in Deutschland findet Dawid Danilo Bertelt in diesem Band mit dreizehn Beiträgen zum Thema. Die zumeist von Ethikern und Juristen stammenden Beiträge verdeutlichen für ihn: die Debatte über Folter ist eine Debatte über Demokratie und Rechtsstaat. "Beunruhigend" scheint Bertelt dabei die Erkenntnis, dass sich auch Rechtsstaaten, wenn auch zurückhaltend und unter der Hand, die Option der Folter offen halten. Daher kann er die Folter-kritische Tendenz der meisten Beiträge nur begrüßen. Dennoch hätte er dem Band ein bessere Strukturierung sowie ein wenig mehr Kontroverse gewünscht.
© Perlentaucher Medien GmbH
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