Produktdetails
- Verlag: Propyläen
- Seitenzahl: 471
- Abmessung: 41mm x 149mm x 222mm
- Gewicht: 724g
- ISBN-13: 9783549071410
- ISBN-10: 3549071418
- Artikelnr.: 09421955
- Herstellerkennzeichnung Die Herstellerinformationen sind derzeit nicht verfügbar.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 24.07.2001Keine totale Tötungsabsicht
Die Verfolgung der Zigeuner im "Dritten Reich"
Guenter Lewy: "Rückkehr nicht erwünscht". Das Schicksal der Zigeuner im Dritten Reich. Propyläen-Verlag, Berlin 2001. 471 Seiten, 59,90 Mark.
Bis 1937 ging das nationalsozialistische Regime über die herkömmlichen Mittel zur Überwachung und Diskriminierung der Zigeuner nicht hinaus. Zuständig war das Reichskriminalpolizeiamt unter Arthur Nebe. Der spätere Führer der Einsatzgruppe B und Verschwörer des 20. Juli 1944 gehörte - wie Guenter Lewy jetzt hervorhebt - entgegen den apologetischen Erinnerungen Fabian von Schlabrendorffs und Rudolph-Christoph von Gersdorffs zu den rassistischen Scharfmachern des Regimes.
Den Zigeunern wurden asoziales Verhalten und kriminelle Neigungen unterstellt. Ihre Freizügigkeit wurde durch Verbote des Wandergewerbes und die Einweisung in die in den Großstädten bestehenden Zigeunerlager eingeschränkt. Die Jenischen, die "nach Zigeunerart Herumziehenden", waren in die Verfolgung einbezogen, obwohl sie als deutschstämmig galten. Viele wurden mittels der "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" zu Unrecht kriminalisiert, vor allem im Zuge der im Januar 1938 verfügten Aktion "Arbeitsscheu". Damals erfolgte die Einlieferung von angeblich "Asozialen", unter ihnen ein hoher Anteil von Zigeunern, in die KZs.
Der von "Reichsführer-SS" Himmler unterzeichnete Runderlaß vom 8. Dezember 1938 zur "Bekämpfung der Zigeunerplage" und die Errichtung der "Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" legten die Grundlage für eine umfassende Lösung des "Zigeunerproblems", wie Heydrich formulierte, "im Reichsmaßstabe". Die angekündigte Verabschiedung eines Zigeunergesetzes unterblieb jedoch, da das Regime, wie auch im Falle der Euthanasie, vor gesetzlichen Selbstbindungen zurückscheute.
Lewy macht in seiner Darstellung deutlich, daß die bestehenden öffentlichen Ressentiments gegen die Zigeuner - und nicht primär die rassenpolitische Ausgrenzung, die im Erbgesundheitsgesetz und in den Nürnberger Gesetzen einen Niederschlag fand - das Vorprellen Reinhard Heydrichs erklären. 1936 hatte das Reichsministerium des Innern eine "Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle" unter der Leitung des Nervenarztes Dr. Robert Ritter im Reichsgesundheitsamt eingerichtet. Sie sollte Informationen über die "Nichtseßhaften" zusammentragen.
Durch zahlreiche Veröffentlichungen trug die Forschungsstelle dazu bei, die selbst in akademischen Kreisen bestehenden extremen Vorurteile zu verstärken. Der Runderlaß zur "Bekämpfung der Zigeunerplage" von 1938 folgte Ritters Unterscheidung zwischen "reinrassigen" Zigeunern, Zigeunermischlingen und nach Zigeunerart Umherziehenden. Damit wurde die Ende 1942 mit Himmlers "Auschwitzerlaß" eingeleitete Zigeunerpolitik vorweggenommen.
Der Runderlaß leitete zu der 1939 von Arthur Nebe zusammen mit Adolf Eichmann betriebenen Deportation der Zigeunermischlinge über, die jedoch erst im Frühjahr 1940 mit der Abschiebung von 2500 Zigeunern nach Lodz begonnen wurde. Heydrichs Absicht, etwa 30 000 deutsche und österreichische Zigeuner in das Generalgouvernement abzuschieben, mußte jedoch im Herbst 1941 bis nach Kriegsende vertagt und hinter die "Lösung der Judenfrage" zurückgestellt werden. Im Unterschied dazu betraf die von Himmler am 16. Dezember 1942 verfügte und im März 1943 durchgeführte Deportation nach Auschwitz in erster Linie Zigeunermischlinge, für deren Selektion die Gutachten der Forschungsstelle den Ausschlag gaben.
Himmlers Befehl, die "reinrassigen" Sinti und Lalleri von der Deportation auszunehmen, stieß zwar auf Widerspruch bei Martin Bormann und der NS-Elite, blieb aber bestimmendes Prinzip. Lewy folgert daraus, daß diese Maßnahmen nicht auf einen förmlichen "Genozid", damit auf eine vollständige Liquidierung der Volksgruppe abzielten. Die Unterbringung der Deportierten im Familienlager in Auschwitz und der Umstand, daß sie jedenfalls zunächst nicht zum Arbeitseinsatz herangezogen wurden, sprächen gegen eine generelle Vernichtungsabsicht.
Lewy schildert zugleich die extreme Notlage der teils im Reichsgebiet verbliebenen, teils ins Generalgouvernement abgeschobenen Zigeuner, die dort unter unerträglichen hygienischen Bedingungen vegetierten. Er dokumentiert das Elend der später großenteils in den Vernichtungslagern umgekommenen österreichischen Zigeuner. Mit Bitterkeit beschreibt er die fortwirkenden Ressentiments der lokalen Behörden und der Bevölkerung, die zur Unterbindung des Schulbesuchs von Zigeunerkindern, zu arbeitsrechtlicher Diskriminierung und willkürlichen Eheschließungsverboten führten. Desgleichen betont er die Passivität der Bevölkerung, aber auch des hohen Klerus gegenüber dem rücksichtslosen Vorgehen der Kriminalpolizei, die selbst Kleinkinder und Schwangere von der Deportation nicht aussparte. Eingehend schildert Lewy die desolaten Verhältnisse im Zigeunerlager in Auschwitz und zeigt, daß Zigeuner zu den bevorzugten Objekten medizinischer Versuche gehörten, so in Auschwitz, Dachau, Buchenwald, Ravensbrück, Natzweiler-Struthof, daß viele von ihnen in die Todesfabrik von Mittelbau-Dora verlegt oder für das Sonderkommando Dirlewanger rekrutiert wurden.
Gleichwohl sieht Lewy, ohne die Leiden und Opferzahlen der Zigeuner zu verkleinern, die Kriterien für einen gegen die Zigeuner gerichteten Genozid nicht gegeben. Im Unterschied zu den Juden bestand keine totale Tötungsabsicht. Die Auflösung des Zigeunerlagers in Auschwitz war in der Tat ursprünglich nicht intendiert, und es wurde ein Teil der Insassen vorher in das Hauptlager oder in andere Konzentrationslager verlegt. Auch die Liquidationen in Chelmo betrachtet Lewy nicht als Bestandteil eines allgemeinen Vernichtungsplans. Michael Zimmermanns Kompromißformel eines "planmäßig praktizierten, jedoch nicht vorhergeplanten Massenmordes" hält er für eine Verwässerung. Er widerspricht zugleich der vom Zentralrat der Sinti und Roma vertretenen Gleichsetzung von Juden und Zigeunern als Opfer des "Holocaust" und wendet sich gegen dessen Tendenz, mit überzogenen Opferzahlen zu operieren und angesehene Zigeunerforscher wie Johann S. Hohmann und Michael Zimmermann zu disqualifizieren.
Andererseits beanstandet Lewy schwerwiegende Versäumnisse der Bundesrepublik, den spätestens seit 1938 eindeutig verfolgten Zigeunern angemessene Entschädigungen zu gewähren. Erst 1980 habe die Bundesregierung pauschale Abfindungen an Zwangssterilisierte geleistet und Entschädigungsansprüche der Zigeuner grundsätzlich anerkannt, obwohl es in deren praktischer Behandlung auch weiterhin Unregelmäßigkeiten gegeben habe. Ein nicht weniger trübes Kapitel stellen aus Lewys Sicht die voreilig eingestellten Ermittlungen gegen Robert Ritter und seine Mitarbeiter dar, desgleichen der Skandal, daß noch in den fünfziger Jahren Mittel der DFG für eine indirekte Fortsetzung der nationalsozialistischen Zigeunerforschung bereitgestellt wurden.
Lewys lebendige und anschauliche Darstellung ordnet die Zigeunerverfolgung in die nationalsozialistische Gesamtpolitik ein und beleuchtet eindrucksvoll die widersprüchliche Willensbildung und die divergierenden ideologischen Positionen der NS-Führungselite.
HANS MOMMSEN
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Die Verfolgung der Zigeuner im "Dritten Reich"
Guenter Lewy: "Rückkehr nicht erwünscht". Das Schicksal der Zigeuner im Dritten Reich. Propyläen-Verlag, Berlin 2001. 471 Seiten, 59,90 Mark.
Bis 1937 ging das nationalsozialistische Regime über die herkömmlichen Mittel zur Überwachung und Diskriminierung der Zigeuner nicht hinaus. Zuständig war das Reichskriminalpolizeiamt unter Arthur Nebe. Der spätere Führer der Einsatzgruppe B und Verschwörer des 20. Juli 1944 gehörte - wie Guenter Lewy jetzt hervorhebt - entgegen den apologetischen Erinnerungen Fabian von Schlabrendorffs und Rudolph-Christoph von Gersdorffs zu den rassistischen Scharfmachern des Regimes.
Den Zigeunern wurden asoziales Verhalten und kriminelle Neigungen unterstellt. Ihre Freizügigkeit wurde durch Verbote des Wandergewerbes und die Einweisung in die in den Großstädten bestehenden Zigeunerlager eingeschränkt. Die Jenischen, die "nach Zigeunerart Herumziehenden", waren in die Verfolgung einbezogen, obwohl sie als deutschstämmig galten. Viele wurden mittels der "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" zu Unrecht kriminalisiert, vor allem im Zuge der im Januar 1938 verfügten Aktion "Arbeitsscheu". Damals erfolgte die Einlieferung von angeblich "Asozialen", unter ihnen ein hoher Anteil von Zigeunern, in die KZs.
Der von "Reichsführer-SS" Himmler unterzeichnete Runderlaß vom 8. Dezember 1938 zur "Bekämpfung der Zigeunerplage" und die Errichtung der "Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" legten die Grundlage für eine umfassende Lösung des "Zigeunerproblems", wie Heydrich formulierte, "im Reichsmaßstabe". Die angekündigte Verabschiedung eines Zigeunergesetzes unterblieb jedoch, da das Regime, wie auch im Falle der Euthanasie, vor gesetzlichen Selbstbindungen zurückscheute.
Lewy macht in seiner Darstellung deutlich, daß die bestehenden öffentlichen Ressentiments gegen die Zigeuner - und nicht primär die rassenpolitische Ausgrenzung, die im Erbgesundheitsgesetz und in den Nürnberger Gesetzen einen Niederschlag fand - das Vorprellen Reinhard Heydrichs erklären. 1936 hatte das Reichsministerium des Innern eine "Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle" unter der Leitung des Nervenarztes Dr. Robert Ritter im Reichsgesundheitsamt eingerichtet. Sie sollte Informationen über die "Nichtseßhaften" zusammentragen.
Durch zahlreiche Veröffentlichungen trug die Forschungsstelle dazu bei, die selbst in akademischen Kreisen bestehenden extremen Vorurteile zu verstärken. Der Runderlaß zur "Bekämpfung der Zigeunerplage" von 1938 folgte Ritters Unterscheidung zwischen "reinrassigen" Zigeunern, Zigeunermischlingen und nach Zigeunerart Umherziehenden. Damit wurde die Ende 1942 mit Himmlers "Auschwitzerlaß" eingeleitete Zigeunerpolitik vorweggenommen.
Der Runderlaß leitete zu der 1939 von Arthur Nebe zusammen mit Adolf Eichmann betriebenen Deportation der Zigeunermischlinge über, die jedoch erst im Frühjahr 1940 mit der Abschiebung von 2500 Zigeunern nach Lodz begonnen wurde. Heydrichs Absicht, etwa 30 000 deutsche und österreichische Zigeuner in das Generalgouvernement abzuschieben, mußte jedoch im Herbst 1941 bis nach Kriegsende vertagt und hinter die "Lösung der Judenfrage" zurückgestellt werden. Im Unterschied dazu betraf die von Himmler am 16. Dezember 1942 verfügte und im März 1943 durchgeführte Deportation nach Auschwitz in erster Linie Zigeunermischlinge, für deren Selektion die Gutachten der Forschungsstelle den Ausschlag gaben.
Himmlers Befehl, die "reinrassigen" Sinti und Lalleri von der Deportation auszunehmen, stieß zwar auf Widerspruch bei Martin Bormann und der NS-Elite, blieb aber bestimmendes Prinzip. Lewy folgert daraus, daß diese Maßnahmen nicht auf einen förmlichen "Genozid", damit auf eine vollständige Liquidierung der Volksgruppe abzielten. Die Unterbringung der Deportierten im Familienlager in Auschwitz und der Umstand, daß sie jedenfalls zunächst nicht zum Arbeitseinsatz herangezogen wurden, sprächen gegen eine generelle Vernichtungsabsicht.
Lewy schildert zugleich die extreme Notlage der teils im Reichsgebiet verbliebenen, teils ins Generalgouvernement abgeschobenen Zigeuner, die dort unter unerträglichen hygienischen Bedingungen vegetierten. Er dokumentiert das Elend der später großenteils in den Vernichtungslagern umgekommenen österreichischen Zigeuner. Mit Bitterkeit beschreibt er die fortwirkenden Ressentiments der lokalen Behörden und der Bevölkerung, die zur Unterbindung des Schulbesuchs von Zigeunerkindern, zu arbeitsrechtlicher Diskriminierung und willkürlichen Eheschließungsverboten führten. Desgleichen betont er die Passivität der Bevölkerung, aber auch des hohen Klerus gegenüber dem rücksichtslosen Vorgehen der Kriminalpolizei, die selbst Kleinkinder und Schwangere von der Deportation nicht aussparte. Eingehend schildert Lewy die desolaten Verhältnisse im Zigeunerlager in Auschwitz und zeigt, daß Zigeuner zu den bevorzugten Objekten medizinischer Versuche gehörten, so in Auschwitz, Dachau, Buchenwald, Ravensbrück, Natzweiler-Struthof, daß viele von ihnen in die Todesfabrik von Mittelbau-Dora verlegt oder für das Sonderkommando Dirlewanger rekrutiert wurden.
Gleichwohl sieht Lewy, ohne die Leiden und Opferzahlen der Zigeuner zu verkleinern, die Kriterien für einen gegen die Zigeuner gerichteten Genozid nicht gegeben. Im Unterschied zu den Juden bestand keine totale Tötungsabsicht. Die Auflösung des Zigeunerlagers in Auschwitz war in der Tat ursprünglich nicht intendiert, und es wurde ein Teil der Insassen vorher in das Hauptlager oder in andere Konzentrationslager verlegt. Auch die Liquidationen in Chelmo betrachtet Lewy nicht als Bestandteil eines allgemeinen Vernichtungsplans. Michael Zimmermanns Kompromißformel eines "planmäßig praktizierten, jedoch nicht vorhergeplanten Massenmordes" hält er für eine Verwässerung. Er widerspricht zugleich der vom Zentralrat der Sinti und Roma vertretenen Gleichsetzung von Juden und Zigeunern als Opfer des "Holocaust" und wendet sich gegen dessen Tendenz, mit überzogenen Opferzahlen zu operieren und angesehene Zigeunerforscher wie Johann S. Hohmann und Michael Zimmermann zu disqualifizieren.
Andererseits beanstandet Lewy schwerwiegende Versäumnisse der Bundesrepublik, den spätestens seit 1938 eindeutig verfolgten Zigeunern angemessene Entschädigungen zu gewähren. Erst 1980 habe die Bundesregierung pauschale Abfindungen an Zwangssterilisierte geleistet und Entschädigungsansprüche der Zigeuner grundsätzlich anerkannt, obwohl es in deren praktischer Behandlung auch weiterhin Unregelmäßigkeiten gegeben habe. Ein nicht weniger trübes Kapitel stellen aus Lewys Sicht die voreilig eingestellten Ermittlungen gegen Robert Ritter und seine Mitarbeiter dar, desgleichen der Skandal, daß noch in den fünfziger Jahren Mittel der DFG für eine indirekte Fortsetzung der nationalsozialistischen Zigeunerforschung bereitgestellt wurden.
Lewys lebendige und anschauliche Darstellung ordnet die Zigeunerverfolgung in die nationalsozialistische Gesamtpolitik ein und beleuchtet eindrucksvoll die widersprüchliche Willensbildung und die divergierenden ideologischen Positionen der NS-Führungselite.
HANS MOMMSEN
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Der Historiker Hans Mommsen bespricht mit großem Respekt Guenther Lewys Buch über die Zigeunerverfolgung im Dritten Reich, das auch zur Debatte um das sogenannte Holocaust-Denkmal Stellung bezieht, insofern der Autor der diesbezüglich vom Zentralrat der Sinti und Roma vertretenen Position widerspräche. Denn Lewy, so Mommsen, komme zu dem Schluss, nicht ohne all die schmerzlichen und leidbringenden Maßnahmen des NS-Regimes zu benennen, dass es nicht die Absicht der NS-Ideologen gewesen sei, die Zigeuner durch einen Genozid völlig auszulöschen. Deportiert wurden überwiegend Zigeunermischlinge, während "reinrassige" Zigeuner auf Himmlers Befehl von der Deportation ausgenommen blieben. Einen überzeugenden Grund für diese Entscheidung nennt Mommsen nicht, außer dass die Zigeunerfrage eben hinter die "Lösung der Judenfrage" zurückzutreten hatte. Mommsen betont den lebendigen und anschaulichen Charakter von Lewys Geschichte der Zigeunerverfolgung, die dieser kritisch in den nationalsozialistischen Gesamtkontext einordne. Auch bundesrepublikanische Versäumnisse werden laut Mommsen beim Namen genannt.
© Perlentaucher Medien GmbH
© Perlentaucher Medien GmbH