Rückwirkung des Strafrechts

Rückwirkung des Strafrechts

Während der Diktatur in Paraguay begangene Folterungen

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Wir müssen uns auf die Verjährung in Strafsachen beziehen, die eine Grenze des ius puniendi darstellt, eine Grenze, die von den Staaten selbst gesetzt wird. Die Verjährung kann nicht als ein Recht des für eine Straftat Verantwortlichen verstanden werden, sondern als eine Selbstbeschränkung der Strafgewalt des Staates. Diese Feststellung zeigt sich darin, dass die Verjährung für den Beschuldigten nicht abdingbar ist, da die politisch-strafrechtlichen Gründe für die Verjährung einer sozialen Ordnung über dem Interesse des Beschuldigten stehen, seine Unschuld zu beweisen. In der Praxis...