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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Lehrstuhl für Steuerrecht/ Max-Planck-Institut), Veranstaltung: Schwerpunktseminar im Steuerrecht: "Unternehmensbesteuerung und Verfassungsrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: "Gesetze erlasse der Staat, weil sie ihm nützlich erscheinen, aber für die Zukunft" (Platon). Was für Platon in seinen Rechtstheorien ohne jeden Zweifel logisch war, kann in der heutigen Gesetzgebung nicht immer ohne Schwierigkeiten berücksichtigt werden. Die Vielfalt und Spezialisierung der Rechtsgebiete…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Lehrstuhl für Steuerrecht/ Max-Planck-Institut), Veranstaltung: Schwerpunktseminar im Steuerrecht: "Unternehmensbesteuerung und Verfassungsrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: "Gesetze erlasse der Staat, weil sie ihm nützlich erscheinen, aber für die Zukunft" (Platon). Was für Platon in seinen Rechtstheorien ohne jeden Zweifel logisch war, kann in der heutigen Gesetzgebung nicht immer ohne Schwierigkeiten berücksichtigt werden. Die Vielfalt und Spezialisierung der Rechtsgebiete und der ständige Wandel von Politik und Gesellschaft zwingen das Recht flexibel und anpassungsfähig zu sein, aber trotzdem für den Bürger möglichst verständlich zu bleiben und ihm in seinen täglichen Entscheidungen eine rechtliche Trittsicherheit zu geben.Trotzdem kommt es zu Fallen, in denen der Gesetzgeber bewusst oder unbewusst Gesetze verabschiedet, die Momente der Vergangenheit aufgreifen, um eine belastende Rechtsfolge der Zukunft zu begründen.Im Folgenden wird geklärt, was man genau unter einer Rückwirkung versteht, wie es zu ihr kommt, und wie sie sich gegenüber einer verfassungsrechtlichen Betrachtung hält. Der Fokus wird hierbei auf Rückwirkungen im Steuerrecht gelegt, die aufgrund der Änderung der §§ 17, 23 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 entstanden sind, wobei jeweils zu Beginn die Besteuerung nach dem Paragraphen selbst erörtert wird. Anschließend werden zum Teil anhand von konstruierten Fällen, zum Teil anhand von Fällen aus der Finanzrechtsprechung Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Rückwirkung entstehen kann. Nachfolgend werden jeweils die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Fällen betrachtet und deren Bedeutung für die Stellung des Steuerpflichtigen und die zukünftige Finanzrechtsprechung anhand der herrschenden Literatur und einer eigenen Stellungnahme zusammengefasst und bewertet.
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