Eine trennscharfe und praktikable Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Rundfunkstaatsvertrag, Teledienstegesetz, Mediendienstestaatsvertrag und Telekommunikationsgesetz ist möglich. Selbst künftige, bislang nicht absehbare Medienangebote werden sich anhand der gefundenen Abgrenzungskriterien in das bestehende Regelungssystem einordnen lassen. Die Arbeit macht darum deutlich, daß es nicht notwendig ist, dieses anhand der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ausdifferenzierte System zugunsten einer einheitlichen Regulierung aufzugeben. Ein besonderes Gewicht liegt des weiteren auf dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff. Dabei wird unter anderem umfassend begründet, warum auch künftig nicht auf eine positive Rundfunkordnung verzichtet werden kann.
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