Rundfunk-, Multimedia- und Telekommunikationsrecht
Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Art. 5 I 2 GG, Rundfunkstaatsvertrag, Teledienstegesetz, Mediendienstestaatsvertrag und Telekommunikationsgesetz. Dissertationsschrift
Rundfunk-, Multimedia- und Telekommunikationsrecht
Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Art. 5 I 2 GG, Rundfunkstaatsvertrag, Teledienstegesetz, Mediendienstestaatsvertrag und Telekommunikationsgesetz. Dissertationsschrift
Eine trennscharfe und praktikable Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Rundfunkstaatsvertrag, Teledienstegesetz, Mediendienstestaatsvertrag und Telekommunikationsgesetz ist möglich. Selbst künftige, bislang nicht absehbare Medienangebote werden sich anhand der gefundenen Abgrenzungskriterien in das bestehende Regelungssystem einordnen lassen. Die Arbeit macht darum deutlich, daß es nicht notwendig ist, dieses anhand der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ausdifferenzierte System zugunsten einer einheitlichen Regulierung aufzugeben. Ein besonderes Gewicht liegt des weiteren auf dem…mehr
Eine trennscharfe und praktikable Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Rundfunkstaatsvertrag, Teledienstegesetz, Mediendienstestaatsvertrag und Telekommunikationsgesetz ist möglich. Selbst künftige, bislang nicht absehbare Medienangebote werden sich anhand der gefundenen Abgrenzungskriterien in das bestehende Regelungssystem einordnen lassen. Die Arbeit macht darum deutlich, daß es nicht notwendig ist, dieses anhand der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ausdifferenzierte System zugunsten einer einheitlichen Regulierung aufzugeben. Ein besonderes Gewicht liegt des weiteren auf dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff. Dabei wird unter anderem umfassend begründet, warum auch künftig nicht auf eine positive Rundfunkordnung verzichtet werden kann.
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Schriften zum Wirtschafts- und Medienrecht, Steuerrecht und Zivilprozeßrecht 22
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Autorenporträt
Der Autor: Thomas Miserre, geboren 1973 in Nordhausen; 1993-1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen; 1999-2000 wissenschaftliche Mitarbeit am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover; 2000-2003 Promotion an der Universität Göttingen; anschließend Referendariat im OLG-Bezirk Braunschweig.