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Diese rechtsvergleichende Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der Rundfunkfreiheit in Deutschland und der Türkei. Sie versucht die Notwendigkeit der staatsfernen Struktur des Rundfunks zu veranschaulichen. Art. 5 GG und Art. 133 TVerf. i.V.m. Art. 26 TVerf. fordern einen Rundfunk, der bei der Gestaltung der Programme von staatlichen Einflüssen jeder Art unabhängig ist. Dieses kann nur dann verwirklicht werden, wenn die Organisation der Rundfunkanstalten staatsfern ausgerichtet ist. Nach einer Darstellung des Ziels und Zwecks der Staatsferne des Rundfunks wird die organisatorische…mehr

Produktbeschreibung
Diese rechtsvergleichende Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der Rundfunkfreiheit in Deutschland und der Türkei. Sie versucht die Notwendigkeit der staatsfernen Struktur des Rundfunks zu veranschaulichen. Art. 5 GG und Art. 133 TVerf. i.V.m. Art. 26 TVerf. fordern einen Rundfunk, der bei der Gestaltung der Programme von staatlichen Einflüssen jeder Art unabhängig ist. Dieses kann nur dann verwirklicht werden, wenn die Organisation der Rundfunkanstalten staatsfern ausgerichtet ist. Nach einer Darstellung des Ziels und Zwecks der Staatsferne des Rundfunks wird die organisatorische Struktur des Rundfunks in beiden Ländern analysiert. Hierbei handelt es sich um die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Besetzung ihrer Aufsichtsgremien und die Struktur und Besetzung der Aufsichtsgremien der privaten Rundfunkanstalten in beiden Ländern. Auch die Struktur der finanziellen Abhängigkeit/Unabhängigkeit dieser Gremien - und die Art der Beteiligung und Aufsicht des Staates über diese Gremien - soll dargelegt werden. Letztlich befaßt sich diese Arbeit mit dem Rundfunk de lege ferenda am Beispiel der Türkei.
Autorenporträt
Der Autor: Hüseyin Özcan wurde 1974 in Türkeli/Sinop geboren. Er studierte von 1984 bis 1988 Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Istanbul. Das Aufbaustudium Magister der Rechte schloß er 1996 an der Universität Mannheim ab. Nachfolgend promovierte er im Jahr 2000, ebenfalls in Mannheim. Der Autor war von 1997-2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaft der Universität Erciyes in der Türkei. Seit September 2001 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Universität Istanbul.