Nach langjährigen Vorarbeiten ist das (neue) Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) am 1. April 2007 in Kraft getreten und hat die rechtliche Ordnung von 1991 abgelöst. Das RTVG will die neueren technologischen Entwicklungen sachgerecht reflektieren, indessen die bisherige starke Stellungder sog. 'öffentlich-rechtlichen' Rundfunkveranstalterin (in privatrechtlicher Form agierende Schweiz. Radio- und Fernsehgesellschaft) aufrechterhalten, aber auch den privaten Rundfunkveranstalterneinen leichteren Marktzugang verschaffen. Im Hinblick auf die Differenzierungsnotwendigkeitenist das Regelwerk komplex, selbst wenn das RTVG ein Rahmengesetzbildet. Angesichts der Tatsache, dass es im Rundfunkrecht bisher weder einen Kommentar noch eine das gesamte total revidierte RTVG spezifisch abdeckende Monografie gibt, beabsichtigt die vorliegende Kommentierung die Präsentation einer detaillierten Erläuterung der einzelnen Gesetzesbestimmungenin einer konzisen Darstellung mit weiterführenden Hinweisen.
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