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Dieser Band vermittelt eine Auswahl von Texten, die für die russische Rechtsentwicklung wesentlich sind. Auf den Fundamenten der Kirchenstatuten Vladimirs und Jaroslavs sowie der Kurzen und der Erweiterten Pravda erheben sich die Gerichtsurkunden von Pskov und Novgorod, die Gerichtsbücher (Sudebniki) von 1497 und 1550 sowie das Kirchenrechtsbuch (Stoglav) von 1551. Zahlreiche Normativ- und Individualakte, Herrscherverträge und -testamente, Immunitäts- und Privilegienurkunden, Gerichtsurteile, private Testamente, rechtsgeschäftliche Urkunden u.a. lassen die Vielfalt der rechtlichen Formen und…mehr

Produktbeschreibung
Dieser Band vermittelt eine Auswahl von Texten, die für die russische Rechtsentwicklung wesentlich sind. Auf den Fundamenten der Kirchenstatuten Vladimirs und Jaroslavs sowie der Kurzen und der Erweiterten Pravda erheben sich die Gerichtsurkunden von Pskov und Novgorod, die Gerichtsbücher (Sudebniki) von 1497 und 1550 sowie das Kirchenrechtsbuch (Stoglav) von 1551. Zahlreiche Normativ- und Individualakte, Herrscherverträge und -testamente, Immunitäts- und Privilegienurkunden, Gerichtsurteile, private Testamente, rechtsgeschäftliche Urkunden u.a. lassen die Vielfalt der rechtlichen Formen und Inhalte erkennen. Die weitaus meisten der 120 Texte sind erstmals in die deutsche Sprache übersetzt. Die Anmerkungen sollen es erleichtern, den Problemgehalt der Texte zu verstehen. Auf diesen Grundlagen ist es möglich, in die Eigentums- und Machtverhältnisse, in die soziale Struktur der Bevölkerung, in die zentrale und regionale Administration, in das Leben der Stadt- und Landgemeinden, in die Ehe- und Familienverhältnisse, in die Zuständigkeiten und Verfahren der weltlichen und geistlichen Gerichte und in viele andere Lebensbereiche in Russland einzudringen. Dem Band liegt eine CD mit Artikel-Kommentaren zu Kurzer Pravda, Erweiterter Pravda, Gerichtsurkunde von Pskov, Sudebnik 1497 und Sudebnik 1550 bei.
Autorenporträt
Günter Baranowski, geboren 1937; Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Jena (1956-1960), dort von 1962 bis 1970 Assistent und Oberassistent (1965 Promotion); ab 1971 Hochschuldozent an der Sektion Rechtswissenschaft der Universität Leipzig (1975 Promotion B/Habilitation); von 1978 bis 1991 Ordentlicher Professor; seit 1997 im Ruhestand.