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Die Einklagung von fundamentalen Grundrechten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Ein Rückstau von derzeit über 100.000 Beschwerden und eine Wartezeit von gemittelt vier Jahren für Beschwerdeführer lassen jedoch Befürchtungen aufkommen, das System könnte an seinem eigenen Erfolg zerbrechen. Das 14. Zusatzprotokoll, das durch eine Reihe von verfahrensrechtlichen Änderungen Abhilfe schaffen soll, scheitert seit Jahren am Widerstand eines einzigen Staates: der Russischen Föderation. Russland Mitglied…mehr

Produktbeschreibung
Die Einklagung von fundamentalen Grundrechten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Ein Rückstau von derzeit über 100.000 Beschwerden und eine Wartezeit von gemittelt vier Jahren für Beschwerdeführer lassen jedoch Befürchtungen aufkommen, das System könnte an seinem eigenen Erfolg zerbrechen. Das 14. Zusatzprotokoll, das durch eine Reihe von verfahrensrechtlichen Änderungen Abhilfe schaffen soll, scheitert seit Jahren am Widerstand eines einzigen Staates: der Russischen Föderation. Russland Mitglied des Europarates seit 1996 bestätigt damit erneut seinen Status als Sorgenkind dieser Organisation. Die Autorin beleuchtet die Hintergründe dieses schwierigen Verhältnisses, die von Divergenzen im Bereich des Menschenrechtsverständnisses bis zu aktuell- politischen Auseinandersetzungen reichen, und skizziert die Implikationen für den gerichtlichen Schutz von Menschenrechten in Europa.
Autorenporträt
Mag. Christina Hießl, Bakk. LLM, is a university assistant, lecturer and doctoral student at the WU Wien Vienna University of Economics and Business.