Das Demokratische Staatsmodell des Grundgesetzes verlangt für die Bundesrepublik Deutschland weitestgehende Öffentlichkeit staatlichen Handelns. Für die Legislative und für die Jurisdiktion wird diese Forderung nicht bestritten. Verwaltungspublizität wird dagegen kontrovers bewertet: Einerseits wird der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Verwaltungshandelns angeführt, andererseits werden Forderungen nach allgemeinen Akteneinsichts- und Auskunftsrechten erhoben.
Die vorliegende Untersuchung befasst sich ausschliesslich mit Publizität durch Zugang, einer nur wenig diskutierten Form der Verwaltungsöffentlichkeit. Gegenstand dieser Publizität sollen mündliche Verhandlungen zwischen Verwaltung und Bürgern sein, wie sie Bestandteil förmlicher Verwaltungsverfahren sind. Untersucht wird die rechtliche Bedeutung sowohl der Saalöffentlichkeit als auch der durch Medien (Zeitung, Hörfunk und Fernsehen) vermittelten Publizität dieser Verhandlungen.
Die vorliegende Untersuchung befasst sich ausschliesslich mit Publizität durch Zugang, einer nur wenig diskutierten Form der Verwaltungsöffentlichkeit. Gegenstand dieser Publizität sollen mündliche Verhandlungen zwischen Verwaltung und Bürgern sein, wie sie Bestandteil förmlicher Verwaltungsverfahren sind. Untersucht wird die rechtliche Bedeutung sowohl der Saalöffentlichkeit als auch der durch Medien (Zeitung, Hörfunk und Fernsehen) vermittelten Publizität dieser Verhandlungen.