Zum Werk:
Der Münchener Kommentar hat in der Erläuterung des BGB bereits in den Vorauflagen Maßstäbe gesetzt. Sein regelmäßiges Erscheinen in Neuauflage macht ihn zum unentbehrlichen Ratgeber in einer dem Wandel unterworfenen juristischen Arbeitswelt.
Auch die 4. Auflage überzeugt durch:
- die moderne rechtssystematische Aufbereitung des Bürgerlichen Rechts
- klare, realitätsnahe Lösungsvorschläge und viele Entscheidungshilfen für Praxis und Wissenschaft
- den Blick auf den europäischen Rechtskontext des deutschen Zivilrechts
- Einbeziehung der aktuellen Entwicklungen
- übersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit
- zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Literaturauswahl
Die 4. Auflage des Münchener Kommentars zum BGB berücksichtigt die zahlreichen Reform- und Änderungsgesetze auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts und damit zusammenhängender Rechtsmaterien sowie die umfangreiche neue Rechtsprechung und Literatur. Auch die 4. Auflage des Werkes erscheint in 12 durchnummerierten Bänden.
ZU BAND 6
Der neue Band 6 enthält alle Änderungen durch die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung sowie umfangreiche neue Rechtsprechung und Literatur. Neu kommentiert wurde das Wohnungseigentumsgesetz. Erstmals aufgenommen: Ein systematischer Überblick über die Rechtsprechung zu Eigentumsschutz und öffentlich-rechtlicher Entschädigung. Überarbeitet und erweitert wurden die Kommentierung des Nießbrauchs sowie der Sicherungsübereignung.
Sicherheit durch Kompetenz- der Band zum Sachenrecht
Grundlegend - der neue Band Sachenrecht
berücksichtigt unter anderem die weit reichenden Auswirkungen der Schuldrechtsmoderniserung sowie umfangreiche Rechtsprechung und Literatur
enthält eine komplett überarbeitete und neu gefasste Kommentierung des Wohnungseigentumsgesetzes
gibt jetzt erstmals einen systematischen Überblick über die Rechtsprechung zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung
bietet grundlegend überarbeitete und erweiterte Erläuterungen des Nießbrauchs und der Sicherungsübereignung
kommentiert das Sachenrechtsbereinigungsgesetz mit Blick auf dessen fortdauernde Bedeutung in aktualisierter Form.
'(...) Als Fazit ist festzuhalten, dass das Werk nach wie vor eine herausragende Stellung vor allem deswegen einnimmt, weil seine Bearbeiter die von ihnen teils in Abweichung zur h.M. vertretenen Ansichten (...) gut und nachvollziehbar begründen, die Gegenposition nicht verschweigen und Rechtsprechung und Schrifttum (...) umfassend auswerten und nachweisen. Der Großkommentar hat seine Existenzberechtigung einmal mehr unter Beweis gestellt.'
Professor Dr. Martin Häublein, in: NJW, 50/2004, zur 4. Auflage
'(...) Nach wie vor verbindet der Münchener Kommentar zum BGB in hervorragender Symbiose Wissenschaft und Praxis auf höchstem Niveau.'
Prof. Udo Hintzen, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 6/ 2004, zur 4. Auflage
Der Münchener Kommentar hat in der Erläuterung des BGB bereits in den Vorauflagen Maßstäbe gesetzt. Sein regelmäßiges Erscheinen in Neuauflage macht ihn zum unentbehrlichen Ratgeber in einer dem Wandel unterworfenen juristischen Arbeitswelt.
Auch die 4. Auflage überzeugt durch:
- die moderne rechtssystematische Aufbereitung des Bürgerlichen Rechts
- klare, realitätsnahe Lösungsvorschläge und viele Entscheidungshilfen für Praxis und Wissenschaft
- den Blick auf den europäischen Rechtskontext des deutschen Zivilrechts
- Einbeziehung der aktuellen Entwicklungen
- übersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit
- zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Literaturauswahl
Die 4. Auflage des Münchener Kommentars zum BGB berücksichtigt die zahlreichen Reform- und Änderungsgesetze auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts und damit zusammenhängender Rechtsmaterien sowie die umfangreiche neue Rechtsprechung und Literatur. Auch die 4. Auflage des Werkes erscheint in 12 durchnummerierten Bänden.
ZU BAND 6
Der neue Band 6 enthält alle Änderungen durch die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung sowie umfangreiche neue Rechtsprechung und Literatur. Neu kommentiert wurde das Wohnungseigentumsgesetz. Erstmals aufgenommen: Ein systematischer Überblick über die Rechtsprechung zu Eigentumsschutz und öffentlich-rechtlicher Entschädigung. Überarbeitet und erweitert wurden die Kommentierung des Nießbrauchs sowie der Sicherungsübereignung.
Sicherheit durch Kompetenz- der Band zum Sachenrecht
Grundlegend - der neue Band Sachenrecht
berücksichtigt unter anderem die weit reichenden Auswirkungen der Schuldrechtsmoderniserung sowie umfangreiche Rechtsprechung und Literatur
enthält eine komplett überarbeitete und neu gefasste Kommentierung des Wohnungseigentumsgesetzes
gibt jetzt erstmals einen systematischen Überblick über die Rechtsprechung zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung
bietet grundlegend überarbeitete und erweiterte Erläuterungen des Nießbrauchs und der Sicherungsübereignung
kommentiert das Sachenrechtsbereinigungsgesetz mit Blick auf dessen fortdauernde Bedeutung in aktualisierter Form.
'(...) Als Fazit ist festzuhalten, dass das Werk nach wie vor eine herausragende Stellung vor allem deswegen einnimmt, weil seine Bearbeiter die von ihnen teils in Abweichung zur h.M. vertretenen Ansichten (...) gut und nachvollziehbar begründen, die Gegenposition nicht verschweigen und Rechtsprechung und Schrifttum (...) umfassend auswerten und nachweisen. Der Großkommentar hat seine Existenzberechtigung einmal mehr unter Beweis gestellt.'
Professor Dr. Martin Häublein, in: NJW, 50/2004, zur 4. Auflage
'(...) Nach wie vor verbindet der Münchener Kommentar zum BGB in hervorragender Symbiose Wissenschaft und Praxis auf höchstem Niveau.'
Prof. Udo Hintzen, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 6/ 2004, zur 4. Auflage