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Die Konzeption:
Auch das Sachenrecht lässt sich in Anspruchsgrundlagen und Gegennormen gliedern und so praxisgerecht darstellen. Daher übernimmt der Autor auch für dieses Rechtsgebiet sein bewährtes System der Beweislast.
Der Inhalt:
Ansprüche kommen außer im Schuldrecht auch im Sachenrecht vor. Was wären Besitz, Eigentum und die beschränkten dinglichen Rechte noch wert ohne die starken dinglichen Ansprüche, die das dingliche Recht schützen und geradezu verkörpern. Schwerpunkte dieses Buches sind deshalb die dinglichen Ansprüche aus Besitz und Eigentum, das Nachbarrecht als…mehr

Produktbeschreibung
Die Konzeption:
Auch das Sachenrecht lässt sich in Anspruchsgrundlagen und Gegennormen gliedern und so praxisgerecht darstellen. Daher übernimmt der Autor auch für dieses Rechtsgebiet sein bewährtes System der Beweislast.

Der Inhalt:
Ansprüche kommen außer im Schuldrecht auch im Sachenrecht vor. Was wären Besitz, Eigentum und die beschränkten dinglichen Rechte noch wert ohne die starken dinglichen Ansprüche, die das dingliche Recht schützen und geradezu verkörpern. Schwerpunkte dieses Buches sind deshalb die dinglichen Ansprüche aus Besitz und Eigentum, das Nachbarrecht als gesetzliche Beschränkung des Grundeigentums, das Wohnungseigentum mit eigenem Verfahrensrecht, Erbbaurecht, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte samt Grundbuchverfahrensrecht und schließlich die Rolle des Besitzes für das Mobiliareigentum, der Eigentumsvorbehalt sowie das Sicherungseigentum.

Die Presse:
"Praxisorientierter und realitätsnäher kann man das Recht nicht darstellen. ... Das neue Buch Schellhammers besticht durch souveräne Beherrschung und glasklare Vermittlung des Stoffs, es ist didaktisch besonders wertvoll."
JuS 5/2002
"In Klarheit und Prägnanz lässt der Autor also keine Wünsche offen. ... Dieses Werk von Schellhammer ist für jeden, der sich einen soliden Einblick in das "Recht in der Praxis" verschaffen will, unentbehrlich."
JUMAG 5/2002
Autorenporträt
Kurt Schellhammer war Präsident des Landgerichts Konstanz sowie langjähriger Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare.