Die Grundlage für Sachverständige
Die kompetente Beantwortung von Fachfragen gewinnt in unserer Wirtschafts- und Rechtsordnung zunehmend an Bedeutung, die zu lösenden Fachfragen werden immer komplexer.
Daher müssen Sachverständige neben ihrem Wissen in ihrem jeweiligen Spezialgebiet auch über fundiertes rechtliches Grundlagenwissen verfügen.
Neu in der zweiten Auflage:
- Stärkung der Verteidigungsrechte bei Bestellung von Sachverständigen im Strafverfahren
- Stärkung des Stellenwerts von Privatgutachten
- Berücksichtigung ausländischer Qualifikationen im Zertifizierungsverfahren
- Ergänzung der Standesregeln (nun auch im Anhang) zu Befundaufnahme und Gutachtenserstattung
- Entfall der Möglichkeit Befreiung von der Warnpflicht im Gebührenrecht
- Die neue zweitinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit (seit 2014)
- Verschärfte Möglichkeit der Gebührenkürzung bei verspäteter und mangelhafter Gutachtertätigkeit
+ die wichtigsten Gesetzestexte und Muster!
Die kompetente Beantwortung von Fachfragen gewinnt in unserer Wirtschafts- und Rechtsordnung zunehmend an Bedeutung, die zu lösenden Fachfragen werden immer komplexer.
Daher müssen Sachverständige neben ihrem Wissen in ihrem jeweiligen Spezialgebiet auch über fundiertes rechtliches Grundlagenwissen verfügen.
Neu in der zweiten Auflage:
- Stärkung der Verteidigungsrechte bei Bestellung von Sachverständigen im Strafverfahren
- Stärkung des Stellenwerts von Privatgutachten
- Berücksichtigung ausländischer Qualifikationen im Zertifizierungsverfahren
- Ergänzung der Standesregeln (nun auch im Anhang) zu Befundaufnahme und Gutachtenserstattung
- Entfall der Möglichkeit Befreiung von der Warnpflicht im Gebührenrecht
- Die neue zweitinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit (seit 2014)
- Verschärfte Möglichkeit der Gebührenkürzung bei verspäteter und mangelhafter Gutachtertätigkeit
+ die wichtigsten Gesetzestexte und Muster!
"Es war daher sehr erfreulich, dass sich als Autoren (...) echte Experten auf diesem Gebiet zur Verfügung stellen, die ihr ganzes Wissen und ihre ungeheure Erfahrung in das Werk einfließen ließen. Die sehr übersichtliche Gliederung dieses Buches und die auch dem juristischen Laien verständliche Sprache, (...), machen das Buch uneingeschränkt als Nachschlagwerk für die tägliche Praxis verwendbar.(RZ - Österr. Richterzeitung Nr. 4/2013, Franz Hartl)