Die Neuauflage des Basiskommentars zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz bietet eine unerlässliche Arbeitshilfe für alle, die in der Praxis mit dem Gesetz befasst sind. Umfassend und dennoch komprimiert erläutert die Kommentierung die gesetzlichen Vorschriften.
Das Sächsische Personalvertretungsgesetz ist zum 01.01.1993 in Kraft getreten und wurde seither mehrfach umfassend novelliert. Durch Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 22.02.2001 wurden große Teile der novellierten Fassung von 1998 für verfassungswidrig erklärt. Somit bedurfte es einer erneuten Novellierung im Jahr 2002, die eine Neuauflage des Basiskommentars erforderlich macht.
Die häufige Umarbeitung hat die Anwendbarkeit des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes erschwert. Die Neuauflage des Basiskommentars stellt eine schnelle und zuverlässige Arbeitshilfe für den täglichen Umgang mit dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz dar. Die Kommentierung ist praxisbezogen und versucht die Handlungsräume für die Beteiligten in den sächsischen Dienststellen kritisch auszuleuchten.
Das Sächsische Personalvertretungsgesetz ist zum 01.01.1993 in Kraft getreten und wurde seither mehrfach umfassend novelliert. Durch Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 22.02.2001 wurden große Teile der novellierten Fassung von 1998 für verfassungswidrig erklärt. Somit bedurfte es einer erneuten Novellierung im Jahr 2002, die eine Neuauflage des Basiskommentars erforderlich macht.
Die häufige Umarbeitung hat die Anwendbarkeit des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes erschwert. Die Neuauflage des Basiskommentars stellt eine schnelle und zuverlässige Arbeitshilfe für den täglichen Umgang mit dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz dar. Die Kommentierung ist praxisbezogen und versucht die Handlungsräume für die Beteiligten in den sächsischen Dienststellen kritisch auszuleuchten.