Das präventivpolizeiliche Handeln des Polizeivollzugsdienstes hat durch das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz - in Kraft seit 1.1.2020 - auf verschiedenen Ebenen teils erhebliche Veränderungen erfahren.Zum einen ergibt sich durch die neu eingeführte konzeptionelle Trennung von Polizeibehörden und Vollzugsdienst eine Neuordnung des Kompetenzverhältnisses. Außerdem wurde eine Reihe von Standardmaßnahmen eingefügt (z. B. Meldeauflage) bzw. überarbeitet (etwa das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen). Schließlich - die maßgebliche Änderung der Novelle - wurde die präventivpolizeiliche Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung elementar geändert bzw. erweitert (insbesondere durch die Einführung neuer Überwachungsmaßnahmen wie der präventiven Telekommunikationsüberwachung).Die vorliegende umfassende Überarbeitung des Kommentars behält weiterhin den Anspruch der Autoren, sowohl der Bezugspunkt einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung, als auch Orientierung für die polizeiliche Praxis zu sein.Prof. Dr. Henning Schwier ist Professor für Recht an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Fachbereich II (Recht, Sozialwissenschaften, Sprachen); Prof. Dr. Frank Lohse ist Professor für Besonderes Verwaltungsrecht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum.