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Sächsisches Versammlungsgesetz

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Seit der Föderalismusreform I sind die Länder für das Versammlungsrecht ausschließlich zuständig.Der Kommentar zum Sächsischen Versammlungsgesetz (SächsVersG) trägt dem Rechnung und erläutert alle Paragrafen in einer praxistauglichen Form.Dargestellt werden allgemeine Regelungen wie Namensangabe des Veranstalters, Waffentragungsverbot, das Uniformverbot, so auch die Themen: Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sowie die Straf- und Bußgeldvorschriften.Die vorliegende Kommentierung soll der Sächsischen Polizei...