Das derzeitige Konzept der Ernährungsnotfallvorsorge (ENV) in Deutschland kann den vielschichtigen Anforderungen vor allem der verwundbaren Bevölkerungsgruppen nicht gerecht werden und somit ist die Nahrungssicherstellung der Säuglinge im Falle einer Versorgungskrise nicht gewährleistet. Von großer Bedeutung ist hierbei die Einbindung der verschiedenen Akteure des Staates, über den Erzeuger bis zum Lebensmittelhandel und Endverbraucher in das ENV-Konzept zur gemeinschaftlichen Bewältigung einer Versorgungskrise. Damit die Versorgung der jüngsten und zerbrechlichsten Mitglieder der Gesellschaft auch im Krisenfall gewährleistet werden kann, ist es von essentieller Bedeutung, dass der Lebensmittelhandel ein zwar reduziertes aber krisentaugliches Sortiment einer Säuglingsnahrung bereitstellt.