Reichsamt des InnernSammlung der Bestimmungen über die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker für das Deutsche Reich und die einzelnen Bundesstaaten
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Inhaltsverzeichniss.- I. Vorschriften, betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel - Chemiker. Vom 22. Februar 1894.- II. Rundschreiben des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern), betr. Die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker. Vom 26. Januar 1897.- III. Bestimmungen der einzelnen Bundesstaaten, betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker.- IV. Verzeichniss der Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genussmitteln, and welchen die nach 16 Abs. 1 Ziffer 4 und Abs. 4 der Prüfungsvorschriften für Nahrungsmittel - Chemiker vorgeschriebene 1½-jährigen praktische Thätigkeit in der technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genussmitteln zurückgelegt warden kann.