Dieses Heft enthält folgende Instruktionen:-für die drei Divisionärs vom 07.03.1810-für den Chef des königl. Generalstabes vom 07.03.1810 (Auszug)-für den Inspecteur général vom 26.04.1810-für die drei Inspecteurs aux revues vom 26.04.1810-für die Kompaniekommandanten in Wirtschaftssachen (gültig ab 01.05.1810)-zur Einteilung der Kompanien in Brigaden vom 01.01.1812
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