Pflichtarbeiten - eine selbständige Art der strafrechtlichen Bestrafung, die darin besteht, dass der Verurteilte in seiner Freizeit von seiner Hauptarbeit (Studium) eine freie, gesellschaftlich nützliche Arbeit unter Beibehaltung der üblichen Lebensbedingungen verrichtet. Diese Art der Bestrafung wurde in die strafrechtliche und strafvollstreckende russische Gesetzgebung nach dem Studium der ausländischen Praxis mit der Verabschiedung des russischen Strafgesetzbuches im Jahr 1996 eingeführt, aber nach mehr als zwanzig Jahren bedürfen die Regeln für die Vollstreckung der strafrechtlichen Bestrafung in Form von Zwangsarbeiten noch einer weiteren Verbesserung. Problematisch sind sowohl theoretische Fragen (z.B. "unentgeltliche" Ableistung der gemeinnützigen Arbeit) als auch Fragen des praktischen Strafvollzugs (z.B. Verweigerung der lokalen Selbstverwaltungsorgane bei der Vollstreckung wegen normativer Unsicherheit oder Mangel an geeigneten Unternehmen). Es scheint notwendig zu sein, die hervorgehobenen Probleme zu analysieren.