Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) regelt in Deutschland die Sanierung und geordnete Abwicklung von Banken und Finanzinstituten, um die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und Steuerzahler im Falle einer Bankenkrise zu schützen. Es setzt die Vorgaben der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD - Bank Recovery and Resolution Directive) in nationales Recht um.Das Gesetz beschreibt Maßnahmen zur Sanierungsplanung, Frühintervention und Abwicklung von Kreditinstituten, wenn diese in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sind für die Umsetzung und Überwachung dieser Maßnahmen zuständig.
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