Die Beziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer wird durch eine Vereinbarung, den Versicherungsvertrag, geregelt. Dieser Vertrag, der im Wesentlichen schriftlich abgefasst ist, bildet die notwendige Grundlage für die Beziehung zwischen dem Versicherer und dem Versicherten und muss seinen eigenen Vorschriften entsprechen und diese befolgen. Ziel dieser Studie ist es, zum einen die oft wenig bekannten Sanktionen im Rahmen der Beziehungen zwischen dem Versicherten und/oder dem Zeichner und dem Versicherer bei Vertragsabschluss und -erfüllung aufzuzeigen, zum anderen die Sanktionen, die den Versicherer als Geschäftsführer einer Gesellschaft und seine Partner im Rahmen der Ausübung seines Mandats zur Verwaltung fremder Gelder betreffen. Nach den obigen Ausführungen ist die ICMA, das institutionelle Organ der Integrierten Organisation der Versicherungswirtschaft in den afrikanischen Staaten, die wichtigste Institution, die sich mit Versicherungen in der westafrikanischen Region befasst. Und über ihre Regulierungsbehörde, die regionale Versicherungsaufsichtskommission, kontrolliert, überwacht und organisiert die ICMA in Zusammenarbeit mit der OHADA den nationalen Versicherungsmarkt.