Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie weite umsatzbezogene Sanktionsrahmen im Rahmen der Verbandssanktionierung bestimmbar ausgestaltet werden können. Anlass dafür war die geplante Einführung des Verbandssanktionengesetzes, welches in § 9 Abs. 2 einen Sanktionsrahmen von bis zu 10 Prozent des Unternehmensumsatzes vorsah. Als Lösungsansatz boten sich die aus dem Common-Law-Rechtskreis bekannten Sentencing Guidelines an, deren Ursprung sich aus dem Problem weiter Strafrahmen mit unzureichenden Zumessungsregeln ergibt und die eine Anleitung zur Zumessung von…mehr
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie weite umsatzbezogene Sanktionsrahmen im Rahmen der Verbandssanktionierung bestimmbar ausgestaltet werden können. Anlass dafür war die geplante Einführung des Verbandssanktionengesetzes, welches in § 9 Abs. 2 einen Sanktionsrahmen von bis zu 10 Prozent des Unternehmensumsatzes vorsah. Als Lösungsansatz boten sich die aus dem Common-Law-Rechtskreis bekannten Sentencing Guidelines an, deren Ursprung sich aus dem Problem weiter Strafrahmen mit unzureichenden Zumessungsregeln ergibt und die eine Anleitung zur Zumessung von Unternehmensstraftaten bieten. Daraus entstand das Ziel, eine eigene Sentencing Guideline zur Unternehmenssanktionierung mit Hilfe eines Rechtsvergleichs zu entwickeln, um den Sanktionsprozess transparenter zu gestalten und eine Orientierung zu bieten. Dabei wurden auch die Bußgeldkonzepte des Bundeskartellamtes, der BaFin und der Datenschutzkonferenz herangezogen, die eine Konkretisierung der Zumessung innerhalb umsatzbezogener Bußgeldrahmen bezwecken.
Stefanie Glotzbach schloss 2013 zunächst ihr duales Studium in der öffentlichen Verwaltung mit dem Bachelor of Arts: Public Administration ab, bevor sie von 2013 bis 2018 Rechtswis-senschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg studierte. Dabei absolvierte sie 2017 ein Auslandssemester an der Aristoteles Universität in Thessaloniki. Danach durchlief sie ihr Referendariat von 2018 bis 2020 am Landgericht Würzburg mit der Wahlstation in Prag. Seit 2020 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für internationales Strafrecht von Prof. Dr. Frank Peter Schuster.
2. Erforderlichkeit von Sanktionszumessungsleitlinien Strafzumessung nach dem StGB - Bußgeldbemessung nach 30, 17 OWiG - Sanktionsbemessung nach dem VerSanG-RegE 2020 - Ergebnis und weitere Schlussfolgerungen
3. Sanktionszumessungsleitlinien in Deutschland Bußgeldkatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Leitlinien des Bundeskartellamtes - WpHG-Bußgeldleitlinien II - DSK-Bußgeldkonzept
4. Sanktionszumessungsleitlinien im Common Law-Rechtskreis United States Sentencing Guidelines - Senctencing Guidelines nach englisch-walisischem Modell
2. Erforderlichkeit von Sanktionszumessungsleitlinien Strafzumessung nach dem StGB - Bußgeldbemessung nach 30, 17 OWiG - Sanktionsbemessung nach dem VerSanG-RegE 2020 - Ergebnis und weitere Schlussfolgerungen
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