Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie weite umsatzbezogene Sanktionsrahmen im Rahmen der Verbandssanktionierung bestimmbar ausgestaltet werden können. Anlass dafür war die geplante Einführung des Verbandssanktionengesetzes, welches in § 9 Abs. 2 einen Sanktionsrahmen von bis zu 10 Prozent des Unternehmensumsatzes vorsah. Als Lösungsansatz boten sich die aus dem Common-Law-Rechtskreis bekannten Sentencing Guidelines an, deren Ursprung sich aus dem Problem weiter Strafrahmen mit unzureichenden Zumessungsregeln ergibt und die eine Anleitung zur Zumessung von Unternehmensstraftaten bieten. Daraus entstand das Ziel, eine eigene Sentencing Guideline zur Unternehmenssanktionierung mit Hilfe eines Rechtsvergleichs zu entwickeln, um den Sanktionsprozess transparenter zu gestalten und eine Orientierung zu bieten. Dabei wurden auch die Bußgeldkonzepte des Bundeskartellamtes, der BaFin und der Datenschutzkonferenz herangezogen, die eine Konkretisierung der Zumessung innerhalb umsatzbezogener Bußgeldrahmen bezwecken.
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