Zahlreiche Datenskandale haben in den letzten Jahren deutlich gemacht, dass im Datenschutzrecht dringend Handlungsbedarf geboten ist, um den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen zu verbessern. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist deshalb die Frage, wie dem Datenschutzrecht zu größerer Durchsetzungskraft verholfen werden kann. Es werden für die verschiedenen Bereiche der nicht-öffentlichen Datenverarbeitung konkrete Lösungsvorschläge herausgearbeitet und auf diese Weise wird aufgezeigt, dass es diverse Möglichkeiten gibt, eine nachhaltige Verbesserung des Datenschutzes zu erreichen.…mehr
Zahlreiche Datenskandale haben in den letzten Jahren deutlich gemacht, dass im Datenschutzrecht dringend Handlungsbedarf geboten ist, um den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen zu verbessern. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist deshalb die Frage, wie dem Datenschutzrecht zu größerer Durchsetzungskraft verholfen werden kann. Es werden für die verschiedenen Bereiche der nicht-öffentlichen Datenverarbeitung konkrete Lösungsvorschläge herausgearbeitet und auf diese Weise wird aufgezeigt, dass es diverse Möglichkeiten gibt, eine nachhaltige Verbesserung des Datenschutzes zu erreichen.
Der Autor: Matthias Lindhorst, 2002-2006 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen; 2007 Erstes juristisches Staatsexamen; 2007-2009 Promotion zum Dr. jur.; 2007-2010 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich des Zivilrechts an der Universität Bremen.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Datenschutz und private Datenverarbeitung - Das Datenschutzkonzept im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Defizite im Schutzkonzept des BDSG - Gewinnabschöpfung - Schadensersatz bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Datenschutzverstößen - Datenschutz im Eigeninteresse von Unternehmen - Datenschutz durch betriebliche Datenschutzbeauftragte.
Aus dem Inhalt: Datenschutz und private Datenverarbeitung - Das Datenschutzkonzept im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Defizite im Schutzkonzept des BDSG - Gewinnabschöpfung - Schadensersatz bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Datenschutzverstößen - Datenschutz im Eigeninteresse von Unternehmen - Datenschutz durch betriebliche Datenschutzbeauftragte.
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