Vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung zu den Informationspflichtverletzungen am Neuen Markt untersucht der Verfasser, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anleger bei fehlerhafter Information des Sekundärmarkts Schadensersatz verlangen können. Fragen der Kausalität, des Haftungsumfangs und der Beweislastverteilung stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Die allgemeinen Grundsätze des Schadens- und Beweisrechts werden dabei den Besonderheiten der Kapitalmärkte entsprechend angewandt. In dieser Hinsicht gilt es vor allem, die Preisbildungsmechanismen an Kapitalmärkten sachgemäß zu berücksichtigen und eine angemessene Verteilung des allgemeinen Marktrisikos zu gewährleisten.
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