Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,25, Universität Hamburg (Departement Wirtschaft und Politik der Universität Hamburg), Veranstaltung: Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung von Schadensersatz nach Vergaberechtsverstößen im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge1. EinleitungÖffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Schätzungen der Kommission der Europäischen Union zufolge setzen öffentliche Auftraggeber in der Europäischen Gemeinschaft jährlich etwa 16 % des Bruttoinlandproduktes der EU für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen um, wertmäßig entspricht dies etwa 1 500 Milliarden Euro. Im Jahr 2000 betrug der Auftragswert alleine in Deutschland mit 492 Mrd. DM 13 % des Bruttoinlandproduktes. Das gesetzliche Vergaberecht ist seit dem 01.01.1999 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, also dem Kartellrecht geregelt.Dadurch wurde die "haushaltsrechtliche Lösung" abgelöst und der wettbewerbssichernde Zweck des Vergaberechts betont. Die Neuregelung beruht auf Vorgaben des Europarechts, den sog. Nachprüfungsrichtlinien. Bei dieser Neuregelung sind insbesondere die Rechtsschutzmöglichkeiten für Bieter massiv gestärkt worden. Das Vergaberecht soll eine rechtsfehlerfreie Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen und konkurrierenden Unternehmen die Möglichkeit geben, gegen rechtsfehlerhafte Vergaben vorzugehen. Die Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen im Rahmen transparenter Verfahren unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots vergeben werden. In der Bundesrepublik gerät das öffentliche Auftragswesen meistens dann in das Kreuzfeuer der Kritik, wenn der Bund der Steuerzahler oder der Rechnungshof die Verschwendung von Geldern anmahnt. Die Rechnungsprüfer schätzen z.B. dass die Kosten bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Hamburg um 10 % gedrosselt werden könnten.Die Verärgerung der Bevölkerung ist verständlich, wenn man bedenkt, dass europaweit jeder Unionsbürger durchschnittlich 2.000 Euro im Jahr für Aufträge des Staates ausgibt.
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