Der europäische Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG das Informationsmodell als wesentliches Instrument des Verbraucherschutzes im Verbraucherkreditrecht verankert. Neben einem umfangreichen Katalog vorvertraglicher Informationspflichten wurde in diesem Zusammenhang erstmals auch eine sog. Erläuterungspflicht des Kreditgebers eingeführt. Die Arbeit befasst sich zunächst mit den bereits nach alter Rechtslage bestehenden Informationspflichten des Darlehensgebers. Die einzelnen Änderungen durch die Verbraucherkreditrichtlinie werden sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene umfassend erläutert. Zudem befasst sich die Arbeit mit den verschiedenen Konstellationen, in denen ein Schadensersatzanspruch des Verbrauchers aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Informationspflichten durch den Darlehensgeber in Betracht kommt.