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Die Frage der Schadensersatzhaftung börsennotierter Aktiengesellschaften und ihrer Organmitglieder für fehlerhafte Kapitalmarktinformation hat Fachwelt und Öffentlichkeit in der Vergangenheit gleichermaßen bewegt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen spektakuläre Fälle fehlerhafter Unternehmensmeldungen. Die dagegen erhobenen Schadensersatzklagen einzelner Kapitalanleger blieben bis auf wenige Ausnahmen erfolglos. Mit den
37 b, c WpHG hat der Gesetzgeber erstmals Normen geschaffen, die eine Schadensersatzhaftung der Emittenten für unterlassene oder unrichtige Ad hoc-Mitteilungen vorsehen.
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Produktbeschreibung
Die Frage der Schadensersatzhaftung börsennotierter Aktiengesellschaften und ihrer Organmitglieder für fehlerhafte Kapitalmarktinformation hat Fachwelt und Öffentlichkeit in der Vergangenheit gleichermaßen bewegt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen spektakuläre Fälle fehlerhafter Unternehmensmeldungen. Die dagegen erhobenen Schadensersatzklagen einzelner Kapitalanleger blieben bis auf wenige Ausnahmen erfolglos. Mit den

37 b, c WpHG hat der Gesetzgeber erstmals Normen geschaffen, die eine Schadensersatzhaftung der Emittenten für unterlassene oder unrichtige Ad hoc-Mitteilungen vorsehen. Ausgehend von diesen Vorschriften untersucht der Autor, ob die kapitalmarktrechtliche Sekundärmarkthaftung de lege lata ausreichend ist, Anleger- und Funktionenschutz dauerhaft zu gewährleisten.
Autorenporträt
Der Autor: Matthias Dühn, Jahrgang 1973, studierte Rechtswissenschaften in Jena und legte dort 1999 seine erste juristische Staatsprüfung ab. Sein Rechtsreferendariat in Trier schloss er im Jahre 2000 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab. Nachdem er zunächst als Rechtsanwalt in Leipzig tätig war, ist er seit Ende 2001 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz mit dem Arbeitsschwerpunkt Aktien- und Kapitalmarktrecht beschäftigt.