Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Philosophische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Was wäre es für eine Welt, in der alle Kriegsgründe eliminiert und Frieden nicht nur die Ruhe zwischen zwei Stürmen sei, sondern ewiger Zustand ist? Ein Ideal, das erstmals vom französischen Abbé St. Pierre formuliert wurde, angesichts dessen, "daß das Verhältnis der europäischen Mächte untereinander eigentlich ein Kriegszustand ist" . Und da ein Friedenszustand ein Ordnungszustand sein müsse, entwarf der Abt für die europäischen Staaten fünf Grundartikel. Diese Grundartikel fassen das Ideal eines dauerhaften Friedenszustandes in einem durch Rechtssetzung im Staat und zwischen den Völkern getragenen Bund.Im Rahmen dieser Debatte erhebt Immanuel Kant seine Stimme und ergänzt das Staatsbürgerrecht und Völkerrecht um ein überstaatliches, kosmopolitisches Recht, damit der Frieden als weltbürgerliches Ideal realisiert ist: "Die Idee einer mit dem natürlichen Rechte des Menschen zusammenstimmenden Konstitution: daß nämlich die dem Gesetz Gehorchenden auch zugleich, vereinigt, gesetzgebend sein sollen, liegt bei allen Staatsformen zugrunde, und das gemeine Wesen, welches ihr gemäß [...] ein platonisches Ideal heißt, ist nicht ein leeres Hirngespinst, sondern die ewige Norm für alle bürgerliche Verfassung überhaupt, und entfernet allen Krieg."Könnte eine solche auf Normen aufgebaute Friedensordnung heute nicht durch die Charta der Vereinten Nationen realisiert sein - sowohl in Idee als auch in Struktur? Schaffen die Vereinten Nationen den ewigen Frieden?Eine Frage, die durch einen Vergleich der Prämissen, Argumente und Konzepte aus der Friedensschrift mit dem Gründungsdokument der Vereinten Nationen, der Charta, beantwortet wird. Nach einer (natürlich die "Schlaglichter" fokussierenden) historischen Kontextuierung der Friedensschrift wird auf Konzepte und Begrifflichkeiten aus dem Werk Kants eingegangen werden. Da die Friedensschrift in ein Gesamtwerk eingebettet ist und insofern Bezüge zu anderen Texten nicht ausbleiben, werden diejenigen Begriffe und Definitionen vorgestellt, ohne die ein Verständnis der Friedensschrift nur schwerlich zu erlangen ist.In einem zweiten Schritt werden die Konzepte und Begriffe der UN-Charta vorgestellt, um sie in den rechtlichen Rahmen des Systems der Vereinten Nationen zu setzen und im dritten und letzten Schritt dieser Arbeit mit den weltbürgerrechtlichen, völkerrechtlichen und staatsbürgerlichen Denkweisen aus der Friedensschrift in Verbindung zu setzen.
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