Im staatlichen Recht der Schwarzarbeitsbekämpfung stimmt der verkündete Wortlaut des SchwarzArbG 2004 mit dem dokumentierten Willen der Legislativakteure nicht überein. Informelle Tatbestands- und Verfolgungsprivilegien verbinden sich zu einem legislatorischen Schattenrecht der Schwarzarbeit. Auch auf der Ebene höchstrichterlicher Zivilrechtsprechung zeigen sich Ansätze zur Ausbildung eines solchen Schattenrechts. Bertil Sander macht Strukturen des von ihm aufgedeckten Schattenrechts sichtbar und beschreibt empirische Auswirkungen auf verfassungsrechtliche Prinzipien. Der Autor gelangt zu der Erkenntnis, dass die Interessen staatlicher Legislativakteure und gesellschaftlicher Normadressaten an einem Schattenrecht der Schwarzarbeit korrelieren. Es stellt sich ihm zufolge die Frage, ob formale Rechtsstaatlichkeit durch ein System der Informalität ergänzt oder gar subsituiert wird.