Die Handelsschiedsgerichtsbarkeit ist im internationalen Wirtschaftsverkehr - insbesondere bei der Beteiligung von größeren Unternehmen - das primäre Instrument zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten. Im Kern beruht die Schiedsgerichtsbarkeit auf der Freiwilligkeit aller Parteien. Dieser Grundsatz steht im Konflikt mit der Frage nach der Bindung von Unternehmen, die selbst keine Schiedsvereinbarung abgeschlossen haben, aber mit den schiedsrechtlich zu lösenden Streitfällen verbunden sind. Kilian Sendlmeier unterteilt schiedsrechtliche Bindungsansätze nach deutschem Recht systematisch in solche, die nach einem Schiedswillen fragen, und solche, die bereits von ihrem dogmatischen Ansatz auf einen Schiedswillen verzichten. Für Letztere werden erstmals einheitliche Voraussetzungen formuliert. Vor dem Hintergrund des Freiwilligkeitsgrundsatzes und der staatlichen Justizgewähr ist Schiedsbindung stets verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Daher erfolgt auch eine detaillierte verfassungsrechtliche Überprüfung unfreiwilliger Schiedsbindung.