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Die Schiedsvereinbarung befindet sich auf der Grenze zwischen Privat- und Prozessrecht. Entsprechend ist ihre Rechtsnatur bis heute umstritten. Der Autor arbeitet zunächst eine Methode zur Qualifikation verfahrensbezogener Verträge heraus, um darauf aufbauend eine Verortung der Schiedsvereinbarung vorzunehmen. Dabei zeigt sich, dass die Bestimmung der Rechtsnatur nicht ohne die Bestimmung der Wirkungen der Schiedsvereinbarung gelingen kann. Es werden die maßgeblichen Wirkungen, insbesondere die Gestaltungs- und Verpflichtungswirkungen, umfassend und detailliert herausgearbeitet. Dem…mehr

Produktbeschreibung
Die Schiedsvereinbarung befindet sich auf der Grenze zwischen Privat- und Prozessrecht. Entsprechend ist ihre Rechtsnatur bis heute umstritten. Der Autor arbeitet zunächst eine Methode zur Qualifikation verfahrensbezogener Verträge heraus, um darauf aufbauend eine Verortung der Schiedsvereinbarung vorzunehmen. Dabei zeigt sich, dass die Bestimmung der Rechtsnatur nicht ohne die Bestimmung der Wirkungen der Schiedsvereinbarung gelingen kann. Es werden die maßgeblichen Wirkungen, insbesondere die Gestaltungs- und Verpflichtungswirkungen, umfassend und detailliert herausgearbeitet. Dem praktischen Anspruch der Arbeit entsprechend, werden auch die Klagbarkeit und die Möglichkeiten eines Schadensersatzes sowie weitere privatrechtliche Folgen untersucht. Untersuchungsgegenstand ist dabei stets eine Muster-Schiedsvereinbarung mit dem in der Praxis üblichen Mindestinhalt, die der Autor im Ergebnis als einen rein aus prozessualen Elementen zusammengesetzten Vertrag, mithin als Prozessvertrag, einordnet.
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Autorenporträt
Andreas Mayr studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen sowie an der Universitetet i Oslo. Parallel arbeitete er mehrere Jahre als studentischer und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung von Professor Dr. Martin Gebauer, wo er im Anschluss an die Erste juristische Prüfung seine Dissertation verfasste. Das Referendariat absolvierte Andreas Mayr am Landgericht Heidelberg. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig.