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Jasmin Schulzweida untersucht in ihrer Arbeit erstmals sowohl die Schiedsvereinbarung der Nachlassbeteiligten als auch die Schiedsanordnung des Erblassers und stellt beide Rechtsinstitute vergleichend gegenüber. Anlass für die Untersuchung gaben mehrere Gerichtsentscheidungen staatlicher Gerichte - darunter drei grundlegende Beschlüsse des BGH aus dem Jahr 2017, welche sich mit der Reichweite und den Grenzen der Schiedsanordnung des Erblassers befassten. Der BGH stellte unter anderem fest, dass die objektive Schiedsfähigkeit der Schiedsvereinbarung der Nachlassbeteiligten anders zu bestimmen…mehr

Produktbeschreibung
Jasmin Schulzweida untersucht in ihrer Arbeit erstmals sowohl die Schiedsvereinbarung der Nachlassbeteiligten als auch die Schiedsanordnung des Erblassers und stellt beide Rechtsinstitute vergleichend gegenüber. Anlass für die Untersuchung gaben mehrere Gerichtsentscheidungen staatlicher Gerichte - darunter drei grundlegende Beschlüsse des BGH aus dem Jahr 2017, welche sich mit der Reichweite und den Grenzen der Schiedsanordnung des Erblassers befassten. Der BGH stellte unter anderem fest, dass die objektive Schiedsfähigkeit der Schiedsvereinbarung der Nachlassbeteiligten anders zu bestimmen sei als die objektive Schiedsfähigkeit der Schiedsanordnung des Erblassers. In ihrer Arbeit analysiert Jasmin Schulzweida, ob sich eine Ungleichbehandlung der Rechtsinstitute hinsichtlich Reichweite und Grenzen rechtfertigen lässt. Im Ergebnis spricht sie sich für eine im Wesentlichen gleiche rechtliche Behandlung aus und favorisiert eine einheitliche prozessuale Betrachtung im Bereich des Erbrechts.
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Autorenporträt
Jasmin Schulzweida studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Université de Genève. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahr 2014 absolvierte sie ihr Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, mit Stationen bei der Deutschen Botschaft in Rom, einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Litigation und dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Anschließend promovierte sie bei Professor Dr. Rudolf Meyer-Pritzl an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Derzeit ist Jasmin Schulzweida Rechtsanwältin im Hamburger Büro einer führenden europäischen Wirtschaftssozietät.