Die Schiedsgerichtsbarkeit nimmt im internationalen Wirtschaftsverkehr eine wichtige Funktion im Bereich der Streitschlichtung ein. Es stellt sich die Frage, ob vor dem Hintergrund der hohen Scheidungsraten die private Schiedsgerichtsbarkeit auch im Ehescheidungsrecht zulässig ist und welche Bedeutung ihr gegebenenfalls zukommen kann. Stephanie Gilfrich untersucht die Schiedsfähigkeit scheidungsrechtlicher Streitgegenstände auf der Grundlage des deutschen und des US-amerikanischen Rechts. Die rechtsvergleichende Betrachtung macht deutlich, dass die Idee einer schiedsverfahrensrechtlichen Abwicklung von Scheidungsangelegenheiten in den USA bereits intensiver diskutiert wird als in Deutschland. Die Ehescheidung als solche ist zwar aufgrund ihrer Qualifikation als Statusangelegenheit nach beiden Rechtsordnungen nicht schiedsfähig. Einzelne Scheidungsfolgesachen können aber den Gegenstand einer Schiedsvereinbarung bilden. Einen wesentlichen Aspekt der Untersuchung bilden prozessuale und formelle Probleme der schiedsverfahrensrechtlichen Abwicklung der Scheidungsfolgesachen. Insbesondere wird die Frage diskutiert, inwieweit sich Schiedsklauseln in einen Ehevertrag beziehungsweise in eine Scheidungsvereinbarung integrieren lassen. Die Autorin greift abschließend eine in der Rechtspolitik geführte Diskussion auf, die sich mit der Übertragung der Scheidungsangelegenheiten auf die Notare auseinandersetzt. Diese Problematik weitet sie auf das Schiedsverfahrensrecht aus und untersucht, ob eine Übertragung der einvernehmlichen Scheidungen auch auf die privaten Schiedsgerichte möglich und sinnvoll sein kann.