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Unternehmen, die im Ausland investiert haben, benötigen effektiven Rechtsschutz gegenüber völkerrechtswidrigen Maßnahmen des ausländischen Staates. Der diplomatische Schutz und «klassische» Wirtschaftsschiedsverfahren tragen aber weder den Interessen der Investoren noch der beteiligten Staaten hinreichend Rechnung. Demgegenüber weisen völkervertragsrechtlich verankerte Schiedsverfahren wesentliche Vorzüge auf. Beispielhaft zeigt sich das an Artikel 26 des 1998 in Kraft getretenen Energiechartavertrages, der es ermöglicht, einen Vertragsstaat wegen der Verletzung des Vertrages direkt vor einem…mehr

Produktbeschreibung
Unternehmen, die im Ausland investiert haben, benötigen effektiven Rechtsschutz gegenüber völkerrechtswidrigen Maßnahmen des ausländischen Staates. Der diplomatische Schutz und «klassische» Wirtschaftsschiedsverfahren tragen aber weder den Interessen der Investoren noch der beteiligten Staaten hinreichend Rechnung. Demgegenüber weisen völkervertragsrechtlich verankerte Schiedsverfahren wesentliche Vorzüge auf. Beispielhaft zeigt sich das an Artikel 26 des 1998 in Kraft getretenen Energiechartavertrages, der es ermöglicht, einen Vertragsstaat wegen der Verletzung des Vertrages direkt vor einem Schiedsgericht zu verklagen. Die Analyse des Verfahrens und der Rechtsposition des Investors zeigt, daß solche völkerrechtlichen Vorgaben eine effektive Streitbeilegung ermöglichen. Gleichzeitig ist der Vertrag mit seinen 50 Vertragsparteien Beleg für einen grundlegenden Wandel des Völkerrechts.
Autorenporträt
Der Autor: Richard Happ ist seit 1998 Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Kiel. Nach dem Studium in Kiel und Surrey (UK) war er von 1996 bis 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter von Frau Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. (Harvard) an der Universität zu Kiel. Promotion 2000.