Der Deutsche Bundestag hat im März 2000 die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" mit dem Auftrag eingesetzt, Empfehlungen für die ethische Bewertung, für Möglichkeiten des gesellschaftlichen Umgangs sowie für gesetzgeberisches und administratives Handeln in Bezug auf medizinische Zukunftsfragen zu erarbeiten. Nach Zwischenberichten zur Biopatentierung und zur Stammzellenforschung geht die Kommission in ihrem Schlußbericht ausführlich auf die Themenfelder Präimplantationsdiagnostik und genetische Daten ein. Darüber hinaus widmet sie sich ethischen und rechtlichen Orientierungspunkten im Umgang mit Fragen der modernen Medizin, diskutiert Diskurs- und Partizipationsmöglichkeiten und weist in einem Kapitel "Desiderate" auf offene Fragen hin.
Wissen und Können der heutigen Biomedizin wachsen mit atemberaubender Geschwindigkeit. In Grenzsituationen menschlicher Existenz, in denen man sich früher nur in der Hand des Schicksals, des Zufalls oder der Allmacht Gottes wusste (Zeugung, Geburt und Sterben, Krankheit und Behinderung), sind heute gestaltende Eingriffe möglich. Das löst Hoffnung aus, aber auch Erschrecken. Wo von den neuen Erkenntnissen Gutes zu erwarten ist und wo Gefahren lau ern, muss unterschieden werden. Kriterien dafür liefert dem Einzelnen die Ethik, der Gemeinschaft das Recht. Zwischen beiden besteht keine Identität, aber eine enge Verbindung. Am deutlichsten wird dies im Grundrechtskatalog unserer Verfassung. Recht kann nur dann mit freiwilliger Gefolgschaft rechnen, wenn es gemeinschaftsdienlichen Werten entspricht und darum plausibel und richtig erscheint. Die Pluralität der Weltanschauungen in unserer Gesellschaft bringt Wertevielfalt mit sich, aber auch Werteunsicherheit. Diese wird im Fall der Biomedizin noch dadurch gesteigert, dass sich Wissenschaft heute im internationalen Verbund entwickelt und auch hier unterschiedliche Wertordnungen zwangsläufig aufein ander treffen. Zwischen Ablehnung und Akzeptanz, zwischen Furcht und Hoff nung entsteht gesellschaftliches Konfliktpotenzial. Gesetzliche Regelungen müssen hier Rechtssicherheit schaffen. Überzeugungskraft gewinnen sie aber nur dann, wenn sie aus einer Debatte mit der Öffentlichkeit hervorgehen und wenn im Deutschen Bundestag um alle relevanten Gesichtspunkte gerungen wird.
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Wissen und Können der heutigen Biomedizin wachsen mit atemberaubender Geschwindigkeit. In Grenzsituationen menschlicher Existenz, in denen man sich früher nur in der Hand des Schicksals, des Zufalls oder der Allmacht Gottes wusste (Zeugung, Geburt und Sterben, Krankheit und Behinderung), sind heute gestaltende Eingriffe möglich. Das löst Hoffnung aus, aber auch Erschrecken. Wo von den neuen Erkenntnissen Gutes zu erwarten ist und wo Gefahren lau ern, muss unterschieden werden. Kriterien dafür liefert dem Einzelnen die Ethik, der Gemeinschaft das Recht. Zwischen beiden besteht keine Identität, aber eine enge Verbindung. Am deutlichsten wird dies im Grundrechtskatalog unserer Verfassung. Recht kann nur dann mit freiwilliger Gefolgschaft rechnen, wenn es gemeinschaftsdienlichen Werten entspricht und darum plausibel und richtig erscheint. Die Pluralität der Weltanschauungen in unserer Gesellschaft bringt Wertevielfalt mit sich, aber auch Werteunsicherheit. Diese wird im Fall der Biomedizin noch dadurch gesteigert, dass sich Wissenschaft heute im internationalen Verbund entwickelt und auch hier unterschiedliche Wertordnungen zwangsläufig aufein ander treffen. Zwischen Ablehnung und Akzeptanz, zwischen Furcht und Hoff nung entsteht gesellschaftliches Konfliktpotenzial. Gesetzliche Regelungen müssen hier Rechtssicherheit schaffen. Überzeugungskraft gewinnen sie aber nur dann, wenn sie aus einer Debatte mit der Öffentlichkeit hervorgehen und wenn im Deutschen Bundestag um alle relevanten Gesichtspunkte gerungen wird.
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